Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 79

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haben. Alle neuen Dinge, die kommen, verlangen aber auch eine entsprechende Sen­sibilität, mit der man damit umgehen sollte.

Ich erinnere nur an das Problem E-Voting bei den ÖH-Wahlen, wo dann aufgetaucht ist, dass es diverse Formen von Wahlverletzung gegeben hat, weswegen dort auch die Wahlrechtsreform aufgehoben worden ist. Das ist die gleiche Situation, wie sie bei der Briefwahl vor uns steht. Logischerweise ist es so, dass sich Menschen nicht mehr in der Form binden lassen wie früher, dass man weiß: An dem Sonntag hat man wählen zu gehen. – Wir haben sinkende Wahlbeteiligungen, und wer das ernst nimmt, wird sich auch mit Formen der Wahl auseinandersetzen müssen, die die Möglichkeit zu wählen bieten, ohne am Wahlsonntag selbst hinzugehen.

Das ist aber mit etwas verbunden, womit sich vor allem die ÖVP angesprochen fühlen sollte, nämlich mit dem Vertrauen, dass diese Bestimmungen auch so eingehalten wer­den, dass die Verhinderung von Missbrauch sichergestellt ist, und genau das war die Problemlage, als das jetzt eingeführt worden ist: das Nachwählen, die Wahlkartenaus­gabe, das heißt, wie die Wahlkarten verteilt worden sind. Mich hat es immer vollkom­men irritiert, dass eine Wahlkarte per Post zugestellt wird, ohne dass das irgendwer quittieren muss. Man muss sich vorstellen, wie das Ding ankommt: Das kann man aus dem Postkasten herausnehmen, hat die Wahlkarte und kann sie irgendwo hingeben – wie die Unterschriften kontrolliert werden, ist ein eigenes Thema. Da sind wir einen Schritt weiter.

Ich würde behaupten, der Druck war dann so groß, dass das nicht mehr ganz von der Hand gewiesen werden konnte, und das ist der Grund, warum es diese Reformen gibt, denn diesen Widerspruch gibt es ja auch in anderen Bereichen. – Also: Briefwahl, Wahlbeteiligung, Mobilität, Möglichkeit eröffnen, dabei zu sein.

Im Übrigen kann sich daraus eine Schwierigkeit entwickeln: In Amerika gibt es das System des sogenannten Early Voting schon lange; da gibt es mittlerweile Bundes­staaten, die wählen zu 40 Prozent über Early Voting. Das wird dort als großes Problem gesehen, weil einfach Teile der Bevölkerung zu einem Zeitpunkt wählen, wo wesent­liche Teile der Wahlauseinandersetzung noch nicht stattgefunden haben. Also wenn man drei Wochen vor dem Wahltermin wählt und den Rest nicht mitbekommt, ist die Frage, ob da noch die gleichen Gegebenheiten vorhanden sind, durchaus berechtigt zu stellen. Da muss man sich anschauen, wann man den Wahltermin macht. Aber es gilt sozusagen immer abzuwägen, wo auch die Voraussetzungen gegeben sind.

Ein ähnliches Thema stellt sich auch bei der Frage der Menschen mit Zweitwohnsitz. Jetzt ist Herr Kollege Rädler auch wieder da – er hat vorhin hineingerufen, ich glaube, beim Kollegen Windholz, dass der nichtamtliche Stimmzettel das Persönlichkeitswahl­recht unterstütze. – Einen solchen Holler habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört! Da liegen diese komischen Zettel, wahrscheinlich bei Ihnen in der Gemeinde auch, und wissen Sie, was da passiert? Übrigens, ich bin aus Trumau. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ich muss Otto Pendl verteidigen – weil es solche Zwischenrufe auch gegeben hat –: In Trumau ist mir das noch nie aufgefallen. Aus anderen Gemeinden wissen wir, dass man in die Wahlzelle hineingeht, und dort liegen Stimmzettel, nicht­amtliche Stimmzettel in den Wahlzellen. Die werden dann alle paar Stunden von ir­gendjemandem ausgeräumt. (Abg. Rädler: Was für Gemeinden?) – Na, welche Ge­meinden? Dann lesen Sie einmal im „profil“ nach, wo sie drinnen waren. (Abg. Rädler: Namen! Namen!) Es waren ÖVP-Gemeinden.

Gemeinden wollen Sie wissen? – Gut. Reden wir von Aspang Markt, kennen Sie die Gemeinde? (Abg. Rädler: Ja, die kenne ich!) – Aspang Markt kennen Sie. Den ÖVP-Bürgermeister kennen Sie auch. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.) Wissen Sie, wie viele Leute der Herr ÖVP-Bürgermeister aus Aspang Markt Auerböck bei der letzten Wahl in Niederösterreich in seinem Haus gemeldet hatte? – Sie wohnen zu dritt, aber


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