Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 78

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bilität der Bevölkerung und auch gewisse Lebensumstände der Menschen eine weitere Anwendungsmaßnahme notwendig machen. Das ist klar gefolgt.

Herr Kollege Molterer hat heute hier ein paar bemerkenswerte Ausführungen gemacht. Er sagte unter anderem, mit der Briefwahl sollen wir den Zugang zur Wahl so vielen Bürgern wie nur möglich ermöglichen. Aber er sagte auch, wir werden nicht unbedingt die Wahlbeteiligung atemberaubend steigern, denn wenn die Wahlbeteiligung als sol­ches unterkühlt ist, dann gibt es dafür mehrere Ursachen. – Eine Ursache kann das mangelnde politische Interesse sein. Ich glaube, die politische Bildung in den Schulen könnte etwas nachgebessert werden. Das würde der Gesellschaft, dem Staat, uns al­len nicht schaden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, wir sind hier nicht zusammengekommen, um uns gegenseitig Komplimente zu machen, aber manche Hetzkampagnen schaden dem Ansehen der Politik wirklich. (Ruf: Wer macht die?) Das sind keine nutzbringenden Beiträge. Und ich denke auch, dass wir im Umgang miteinander schon oft dem Erscheinungsbild des Parlaments schaden. Und wir dürfen uns nicht erwarten, dass der Bürger dann kommt und sagt: Bitte, ich habe Ehrfurcht, meinen Respekt!, und vieles mehr. Da sind auch wir aufge­fordert und eingeladen, unsere Beiträge dafür zu leisten, dass das Ansehen der Politik insgesamt wieder gehoben wird. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ich möchte zu all dem, was gesagt wurde, nicht mehr viel anmerken, sondern sage nur mehr so viel zu den Strafbestimmungen – wie immer Sie die Dinge lesen, es steht da drinnen –: Das Bundesministerium für Justiz wird untersuchen, ob die Strafbestimmun­gen im Wahlrecht ausreichen, und dem Nationalrat darüber Bericht geben.

Dann werden wir natürlich darüber beraten. Grundsätzlich entspricht diese Intention der Europäischen Menschenrechtskonvention, und künftig entscheidet im Einzelfall ein Gericht.

Abschließend eine Frage an die FPÖ: Die FPÖ will die Briefwahl mit einem Antrag der Kärntner Landesregierung – sonderbar! – vor den Verfassungsgerichtshof bringen – soll so sein! –, denn die Briefwahl verstoße gegen das persönliche und geheime Wahl­recht, betonte der Autor des Parteiprogramms Norbert Hofer.

Frage: Machen Sie diese Eingabe nur für den Territorialraum Kärnten oder ist das eine Gesamtanfechtung? (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie das noch immer nicht begriffen? Ich sage es Ihnen auch noch einmal, sehr gerne!) Haben Sie diese Briefwahlmöglichkeit in der Landtagswahlordnung und Gemeinderatswahlordnung drin­nen oder nicht drinnen? Wie gehen Sie bei anderen Maßnahmen damit um? – Kollege Lopatka hat es schon gesagt: Jetzt haben Sie eine Ortstafelabstimmung. Ich weiß schon, das ist nicht vergleichbar – das weiß ich schon! –, aber da lassen Sie sich auch per Brief mitteilen, wie die Bürger denken. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber warum bringen Sie das dann, wenn Sie eh wissen, dass das nicht vergleichbar ist? Warum bringen Sie das dann?)

Also bitte, Sie müssen sich einmal selbst kritisch hinterfragen, was Sie wollen. Dann werden Sie ernst genommen, und dann kann man vielleicht über Ihre Vorschläge wie­der diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


12.40.33

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Ich halte die Debatte um Wahlrechtsveränderungen für eine, die man grundsätzlich führen muss, vor allem deshalb, weil sich einfach die Lebensgegebenheiten der Menschen geändert


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