Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 183

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Geld direkt oder indirekt zu den Parteien kommt, wie es etwa mit den Inseraten ist, die einerseits von Ministerien, andererseits von dem Staat nahestehenden oder im staat­lichen Einfluss stehenden Unternehmen geschaltet werden. Wir wissen, dass seiten­weise Inserate geschaltet werden, dass hier in Wirklichkeit Hunderttausende, ja Millio­nen Euro fließen und damit indirekt Parteien finanziert werden. Oder wie ist es mit den parteieigenen Gesellschaften, die dann wieder Aufträge von den entsprechenden Län­dern bekommen?

Das sind für uns ganz maßgebliche Punkte, aber natürlich auch die Frage der Korrup­tion.

Zu dem vorliegenden Antrag muss ich allerdings sagen, man muss aufpassen, dass man nicht aus einem Reflex über das Ziel hinausschießt und das dann dazu führt, dass hier niemand mehr sitzen kann, der einen Beruf ausübt, vielleicht sogar vorher keinen ausgeübt haben darf und danach keinen mehr ausüben darf und schon gar nicht, während er hier ist. Man muss sehr aufpassen, dass man hier nicht Formulierungen trifft, die dazu führen, dass jeder potentiell kriminell ist.

Wenn man sich das anschaut, jetzt allein diesen konkreten Vorschlag, geht es ja da­rum, wie schon ausgeführt wurde, dass jemand, der eine Tätigkeit als Abgeordneter ausübt, nicht nur dann, wenn er seine Pflicht nicht erfüllt, sondern auch dann, wenn er ein Recht ausübt, strafbar sein soll. (Abg. Mag. Kogler: Fall Strasser!) Ja, Fall Stras­ser, das ist schon richtig, nur: Wenn ich es so formuliere, wie es hier geschehen ist, dann schieße ich eben über das Ziel hinaus.

Denn was ist jetzt ein vermögensrechtlicher Vorteil? Wenn ich zu jemandem zum Es­sen eingeladen werde, der sagt: Du, da könntest du eine interessante Anfrage stellen!? Ich muss ich mich nicht zum Essen einladen lassen, das ist vollkommen richtig, aber ich stelle eine Anfrage und bin jetzt schon einmal im Verdacht, ich hätte vielleicht einen vermögensrechtlichen Vorteil gehabt und habe dann pflichtgemäß mein Recht in An­spruch genommen. Das ist vielleicht ein ganz extremer Fall.

Oder ein Freiberufler, ein Steuerberater, der Klienten hat, und diese Klienten haben ein ähnliches Interesse wie vielleicht auch er politisch. Wenn der jetzt hier einen Antrag oder eine Anfrage einbringt, hat er einen vermögensrechtlichen Vorteil, weil er ein Ho­norar bekommt. Ist der also jetzt aufgrund dieser Bestimmung, wenn er pflichtgemäß sein Recht geltend macht, möglicherweise strafbar? Müssen wir dann noch darüber diskutieren, ob dieses Honorar vielleicht überhöht war, weil ein Teil davon in irgendei­ner Form bereits Korruption war?

Also eine Katastrophe! Ich könnte da niemandem mehr raten, ein Mandat anzuneh­men, und auch ich als Freiberufler könnte mich hier nicht mehr aufhalten, weil man dann ständig im Verdacht stünde, dass man vielleicht irgendwo in diese Art und unter diese Definition von Korruption fällt.

Also ich bitte sehr, dass man das sensibel betrachtet. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass hier Verbesserungsbedarf ist, keine Frage, ich gebe Ihnen recht, dass wir alle gemeinsam hier etwas weiterbringen müssen bei allen Punkten, die aufgezählt sind, aber ich weise sehr intensiv darauf hin und werde das auch so behandeln, dass die Berufsausübung für einen Abgeordneten trotzdem immer noch möglich sein muss. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.36.11

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Es ist gut, wenn wir es der Sache nach diskutieren können aufgrund eines Vorschlages des Kollegen Stein-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite