Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 182

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lösen. Ich glaube, es geht darum, dass Sauberkeit auch in der Politik gefragt ist und gefordert werden kann und dass nicht nur alles das, was strafrechtlich relevant ist, dann wirklich erst zu Anstand führen kann.

Wenn Ihr Kollege Öllinger einer Zeitung gegenüber sagt, er hält sich nicht an Verkehrs­vorschriften, dann ist das zwar nicht in derselben Relevanz – ich will das nicht ver­gleichen –, aber es zeigt schon auch, ob man bereit ist, sich an Gesetze zu halten oder nicht. Und das beste Gesetz nützt nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn sich diejenigen, die davon betroffen sind, nicht an dieses Gesetz halten. Da ist der Anlassfall ja das beste Beispiel dafür. Sie haben ja selbst gesagt, das, was man Ernst Strasser vorwirft, ist, wenn er es gemacht hat, auf EU-Ebene strafbar, und trotz­dem wäre es dann passiert. Das heißt, auch das beste Strafgesetz kann nicht auf­halten, dass es trotzdem Leute gibt, die dagegen verstoßen, die kriminell sind. Das muss man dann aufzeigen, dagegen muss man ankämpfen, aber da nützt es nichts, wenn man hier Hysterie und Panikstimmung verursacht.

Wir sind bereit und arbeiten daran, die verschiedenen Teile jetzt auch umzusetzen, ein Lobbyisten-Gesetz in Begutachtung zu bringen. Da sind ja immerhin auch viele ver­schiedene Gruppierungen und auch Branchen betroffen. Das soll ordnungsgemäß be­gutachtet werden. Es sollen alle die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.

Es wurden auch schon mehrmals sehr intensive Gespräche zum Beispiel über die Fra­ge Unvereinbarkeitsregeln, Immunitätsregeln geführt. Auch diese Dinge sind ja wichtig in diesem Zusammenhang.

Es wird natürlich auch die Frage Strafgesetzbuch verhandelt und diskutiert werden, und da werden wir gerne auch Ihren Antrag zum Anlass nehmen, ihn mit in unsere Überlegungen einzubeziehen.

Aber abschließend möchte ich eines auch noch klarstellen: Es geht auch darum, die Arbeitsmöglichkeiten und das freie Mandat abzusichern. Es kann nicht so sein, dass wir in unserer Arbeit so behindert werden, dass sozusagen jede politische Tätigkeit, je­der politische Akt, sei es eine Anfrage, sei es ein Antrag, den man einbringt, zu einer Rechtfertigung vor dem Strafrichter führen kann, nur weil jemand eine Anzeige erstat­tet. Ich glaube, auch das wäre falsch. Das würde dem freien Mandat sehr, sehr wider­sprechen, wenn Abgeordnete sich vorm Richter rechtfertigen müssten, warum sie eine Meinung vertreten haben, warum sie einen Antrag eingebracht haben. Das wollen wir auch verhindern.

Daher müssen wir mit der entsprechenden Sorgfalt und Umsicht diese Materie verhan­deln. Das werden wir in den nächsten Wochen auch tun. Wenn Sie wollen, sind Sie sehr herzlich eingeladen, sich daran auch zu beteiligen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler – in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Mag. Don­nerbauer –: In der Disziplin Scheinheiligkeit sind Sie wirklich gut!)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.32.29

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich sehe den vorliegenden Gesetzentwurf als Initiative, dass wir in den Bereichen Kor­ruption, Parteienfinanzierung, Lobbying-Register und so weiter etwas weiterbringen. In­sofern verstehe ich das vollkommen, es ist vollkommen richtig und legitim, denn es ist sehr unerfreulich, dass das alles wieder zum Stillstand gekommen ist.

Für uns wäre es besonders interessant, wie ich schon mehrmals angedeutet habe, die Parteienfinanzierung zu durchleuchten, wie tatsächlich Geldflüsse ablaufen, wie das


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