Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 187

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Sehr geehrte Damen und Herren! 23 Jahre lang hat es gebraucht, dass wir heute ein­mal mehr über Antikorruptionsbestimmungen diskutieren, diesmal rund um Abgeord­nete. Dazwischen sind vergangen: AKH, „Konsum“, Noricum, Lucona, und, und, und, bis hin zum Kollegen „Eurolim“/Euroteam, ein Skandal, der auch zu keinen Konsequen­zen geführt hat.

Vor vier Monaten bricht die Blase der ÖVP auf – Strasser, Ranner & Co, beginnend mit Mensdorff-Pouilly, wie schon gesagt –, und plötzlich kommt man darauf, Österreich könnte doch ein korruptes Land sein, und man beeilt sich, schnell diese Antikorrup­tionsbestimmungen zumindest einmal anzukündigen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich war die letzten 30 Jahre ein korruptes Land, von der Staatsspitze beginnend, denn dort sind die pragmatisierten Systemwah­rer eines korrupten Systems von Rot und Schwarz in diesem Land. (Zahlreiche Zwi­schenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Und solange man sie nicht auf demokratische Art und Weise in diesem Land reduziert, solange wird auch in Zukunft eine Antikorruptionsregel in diesem Haus nicht einmal das Blatt Papier wert sein, auf dem sie gedruckt ist, denn auch dann werden Sie sich über diese Gesetze zu Ihrem eigenen Nutzen hinwegsetzen. (Beifall beim BZÖ. – An­haltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat vor einigen Monaten ein Antikorruptionsgipfel im Justizministerium stattgefunden – Kollege Stefan hat es bereits gesagt, Kollege Kogler hat es bereits gesagt –, doch bis heute, sehr geehrte Damen und Herren, ist aus dem Justizministerium kein Entwurf hier auf dem Tisch, der die Antikorruptionsre­geln auch für Abgeordnete in Zukunft umfasst.

Ich darf Sie daran erinnern: Im Antikorruptionsgesetz 2008 waren die Abgeordneten und die Manager staatsnaher Betriebe umfasst. Im ersten Entwurf waren sie umfasst. Dann wurde Frau Bandion-Ortner, arm, wie sie war, bekniet, das doch ja herauszu­nehmen. Die Abgeordneten dürfen nicht hinein. Man soll den Bundeskanzler mit einem Anfütterungsverbot belegen, was ja selbstverständlich ist, auch den Vizekanzler, was ohnehin schwer möglich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, das alles hat man in dieses Gesetz hineinverhandelt, aber die Abgeordneten hat man ganz gezielt herausgelassen, damit sie auch in Zu­kunft die Möglichkeit haben, illegale Parteienfinanzierungen zu lukrieren. Da war es ja pervers, dass gerade Abgeordneter Jarolim hier gesprochen hat. Jener Abgeordnete also, der gegen die Staatsdruckerei lobbyiert, mit seiner Kanzlei gute Geschäfte macht, sein Mandat ausnutzt und noch immer nicht zurückgetreten ist, hat die Schneid, hier von diesem Pult aus zu Antikorruptionsregeln dieses Landes zu sprechen, jener Abge­ordnete, dem die Nationalratspräsidentin selbst einen Persilschein ausstellen musste, weil ihn die eigene Partei de facto schon loswerden wollte.

Sehr geehrter Damen und Herren! Ich denke, dass der Antrag des Abgeordneten Steinhauser durchaus gerechtfertigt ist. Er liegt genau auf der Linie, die auch wir ver­treten, dass Anti-Korruptionsbestimmungen für alle öffentlichen Mandatsträger und alle obersten Organe dieses Land gelten müssen, und zwar nicht als Konsequenz aus den Skandalen der letzten drei Monate, sondern als Konsequenz aus der rot-schwarzen Skandalrepublik der letzten 30 Jahre. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

18.50

18.50.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Grosz, für den Vorwurf an zwei Par­teien, dass sie im Grunde alle korrupt sind, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Riepl: Zwei Ordnungsrufe, bitte!)

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