an Diskussionen in den Ländern, wo man in eine ähnliche Richtung argumentiert hat. Da gibt es immer auch Unsicherheiten hinsichtlich der demokratiepolitischen Hygiene. Ich sage das auch ganz deutlich: Einmal historisch nachgewiesener Verbrecher, immer Verbrecher – abzuerkennen. Da darf es in diesem Land kein Rütteln und kein Deuteln geben.
Daher bitte ich Sie, dieses Gesetz, diese Änderung rasch durchzuführen, mit uns gemeinsam einen sauberen demokratiepolitischen Weg zu gehen, der die Hygiene aufweist, die wir uns erwarten, und zwar auch im Sinne der vielen Opfer und ihrer Nachfahren. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
18.57
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
18.57
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Bevor ich ganz kurz auf die Sache eingehe, noch ein Wort an den Abgeordneten Grosz: Herr Abgeordneter Grosz, glauben Sie, dass Sie wirklich viele Sympathien bei Wählern erreichen, indem Sie dieses Haus permanent herabwürdigen? Es wirft Ihnen auch niemand Korruption vor unter dem Schutz, unter dem Deckmantel der Immunität. Ich meine, Sie sollten im Umgang mit diesem Haus ein bisschen vorsichtiger sein in Ihrer Wortwahl und nicht so niveaulos um sich schlagen, wie Sie es tun. Das ist wirklich nicht angebracht. Es ist absolut nicht angebracht. Ich werfe Ihnen vom Rednerpult aus auch kein strafrechtlich zu ahndendes Verhalten vor, das Sie nicht gesetzt haben. Sie haben jetzt sicherlich 90 oder 100 Prozent aller Angehörigen der beiden Parteien beleidigt, und das ist nicht notwendig in diesem Haus. (Abg. Mag. Gaßner: Er kann nicht anders!) So gehen wir nicht miteinander um! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Dieses kurze Gelächter auf Ihrer Seite (in Richtung BZÖ) für eine solche Vorgangsweise halte ich eher für unangebracht. Es gäbe genügend Vorwürfe, die man den Einzelnen wechselseitig machen könnte. Ein solch niveauloses Verhalten hingegen sollten Sie sich überlegen in diesem Haus. Das ist unnötig.
Die zweite Geschichte ist der Antrag des Abgeordneten Widmann. Herr Abgeordneter Widmann, Sie haben Tito als Beispiel gebracht. Das ist leider falsch, weil man normalerweise oder bei der herrschenden Auslegung dieses Gesetzes davon ausgeht, dass gerade die Zuerkennung von Ehrenzeichen mit dem Tod endet. Das geht sogar so weit, dass Sie, wenn Sie ein derartiges Ehrenzeichen erhalten, einen grotesken Brief dazu bekommen, nämlich dass Sie es mit ihrem Tod abzugeben, das heißt, zurückzuerstatten haben. Dieses Schreiben ist eher als grotesk zu werten, denn wie mache ich das, wenn ich tot bin? Es ist die herrschende Rechtsauffassung, dass die Ehrung mit dem Tod endet und daher keine Aberkennung nach dem Tod stattzufinden hat, sondern das Ehrenzeichen, diese Ehrung auch mit dem Tod beendet wurde im Gegensatz zu Ehrenbürgerschaften. Das spielt offensichtlich auch hier mit in dieser ganzen Sache.
Das heißt, die rechtliche Auslegung, die Sie bezüglich Tito bringen, ist meiner Meinung nach völlig falsch, weil das Ehrenzeichen eben mit dem Tod zurückzugeben ist und die Ehrung damit auch endet.
Nichtsdestotrotz kann das auch bei Lebenden passieren, und wir werden uns mit diesem Problem auseinanderzusetzen haben, weil es natürlich eine Möglichkeit geben sollte, zu korrigieren. Da teile ich schon Ihre Meinung, und wir werden uns im Verfassungsausschuss damit auseinandersetzen. Die herrschende Rechtsmeinung ist jedenfalls die, dass der Tod die Ehrung beendet. (Abg. Grosz: Ist das Ihre Amstetten-Argumentation?)
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