aten und die Ungarn im Burgenland auch eingebunden werden und dass die Frage der Ortstafelregelung und der Amtssprachenregelung auch noch einfachgesetzlich nachgeholt werden kann.
Wenn sich das ändert, dann werden wir zustimmen. Wenn es dazu keine Zustimmung gibt, dann wird es von uns auch keine einstimmige Zustimmung zu diesem Gesetz geben, weil wir nicht dabei mitspielen, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg Verfassungsentscheidungen geändert werden. (Beifall bei den Grünen.)
12.29
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Als einer der Abgeordneten in diesem Haus, der aus Kärnten, aus dem zweisprachigen Gebiet kommt, dort aufgewachsen ist und heute noch dort lebt, bin ich natürlich oft mit dieser Frage konfrontiert worden. Und es hat auch sehr oft Unverständnis darüber gegeben, wie wir mit der Lösung der Volksgruppenfrage in Kärnten umgehen.
Vorgeschoben war natürlich immer die Frage der Ortstafeln. Man hat gesagt: Was die Burgenländer können, könnt ihr in Kärnten doch auch, und so weiter. Wenn man es näher untersucht, zeigt sich, dass es historisch gewachsene Unterschiede gibt. Das Burgenland hat nie Übergriffe der Kroaten gehabt, die Besitzansprüche gestellt haben. In Kärnten war das ein bisschen anders, da gab es den Kärntner Abwehrkampf, in dem seinerzeit auch viele der Kärnten Slowenen auf der anderen Seite waren und nicht für Österreich kämpften. – Das ist das eine. (Abg. Öllinger: ... Ungarn!)
Dann hat es eine Volksabstimmung gegeben, die in der Zone A eindeutig für Österreich ausgegangen ist. Da haben auch die Wiener geschrieben: Das vergessen wir den Kärntnern nie! Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es wieder Besitzansprüche der Tito-Partisanen gegeben. Das ist eben in den Köpfen der Bevölkerung verankert, das muss man in dieser Frage auch wissen.
Ich muss sagen, man braucht eben eine gewisse Zeit, bis man dann dort hinkommt. Das Zusammenleben in Kärnten zwischen Vertretern oder Mitgliedern der Volksgruppe und der Mehrheitsbevölkerung ist überhaupt kein Problem. Ich bin 57 Jahre alt und habe nie ein Problem innerhalb der Bevölkerung gesehen, sondern es war eher ein Problem von gewissen Funktionären, sowohl von den Volksgruppenorganisationen als auch von den Heimatverbänden.
Man hat sich etwas angenähert, und ich muss auch sagen, ich habe viele Gespräche mit dem Obmann des Zentralverbandes und auch mit dem Obmann der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen geführt – sie sind ja heute beide hier –, und es waren gute Gespräche. Man sagt dann, alle gehen da aber nicht mit, und im Rat der Kärntner Slowenen sind es wahrscheinlich auch nicht alle, sondern Einzelne, die es in der Vergangenheit immer wieder mit gewissen Störfeuern versucht haben, die jetzt auch noch versuchen, dieses Volksgruppengesetz zu torpedieren.
Genauso gilt das für gewisse Studentenorganisationen, die am 5. Juni hier im Hohen Haus protestiert und Flugzettel heruntergeworfen haben, die gesagt haben: Nein zu dieser Novellierung des Volksgruppengesetzes, für die vollständige Erfüllung des Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien! Sie haben dagegen protestiert und zum Protest aufgerufen. Ich bin auch dafür, dass der Staatsvertrag voll und ganz erfüllt wird und der Artikel 7 ebenfalls, und die Mehrheit hier im Hohen Haus wahrscheinlich auch. Da sind wir alle dafür. (Beifall beim BZÖ.)
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