Orden sind zwar wichtig, viel schöner wird aber eine gute Jause in Kärnten unten werden. Davon bin ich überzeugt. Und zu guter Letzt, dir, lieber Gerhard Dörfler, ein herzliches Dankeschön. Ich glaube, wir können in Kärnten froh sein, dieses Thema erledigt zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
12.25
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Gäste! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und daheim! Von den VorrednerInnen meiner Fraktion ist schon angesprochen worden, dass wir diese Novelle durchaus als einen Schritt in die richtige Richtung sehen, als einen Schritt in Richtung eines respektvollen Zusammenlebens mit der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. – Das erkennen wir an. Es ist aber auch angesprochen worden, dass es immer noch genug Kritik an dieser Novelle gibt und wir als Klub deswegen auch keine einstimmige Zustimmung für diese Änderung geben werden. Es wird drei symbolische Gegenstimmen von den Grünen geben. Als Burgenländerin werde ich eine davon sein.
Dieses Gesetz betrifft nicht nur die slowenische Volksgruppe in Kärnten, sondern alle Volksgruppen, auch die Kroaten im Burgenland, die Ungarn im Burgenland und die Slowenen in der Steiermark. Die sind genauso direkt vom Staatsvertrag betroffen, die sind genauso von dieser Ortstafelregelung und von der Amtssprachenregelung betroffen. Sie wurden aber nicht in die Verhandlungen eingebunden. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und konnten, weil es keine Begutachtung gegeben hat, nicht einmal Stellungnahmen zu diesem Gesetz abgeben.
Allein der Titel des Memorandums sagt schon, dass es hier um Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit der slowenischen Volksgruppe geht. Weiter unten im Text heißt es dann, dass alle Volksgruppen eingebunden werden sollen. – Und das ist eben genau nicht passiert! Die Burgenland-Kroaten, die Ungarn, die Slowenen in der Steiermark hatten keine Möglichkeit dazu. Es ist über ihre Köpfe hinweg entschieden worden. Das finde ich demokratiepolitisch bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)
Diese Nichteinbindung spiegelt sich auch im Gesetz wider. So ist zum Beispiel die Frage fehlender zweisprachiger Ortstafeln im Burgenland in Reinersdorf, Hackerberg, Heugraben und Eisenhüttl nicht geregelt. Auch die Frage der Verwendung der zweiten Amtssprache in Gemeinden ist offen. Gemeinden können zweisprachige Anliegen an die Bezirkshauptmannschaften delegieren. Das hat sehr wohl Auswirkungen auf die Verwendung der Volksgruppensprache im Alltag, denn wenn ich einen Baubescheid von meiner Gemeinde haben will, diese das aber an die BH auslagern kann, dann glaube ich nicht, dass jemand extra auf die BH gehen wird, nur um einen Baubescheid in kroatischer Sprache zu bekommen. Das führt natürlich dazu, dass Volksgruppensprachen einfach weniger verwendet werden.
Wir wollen, dass die Rechte der Minderheiten gestärkt werden. Ich finde, Vielfalt ist eine Riesenstärke. Als Burgenländerin kann ich das sagen, obwohl ich selbst weder Kroatisch noch Ungarisch spreche, was mir sehr leid tut, aber ich finde, das ist ein großes Potenzial und eine große Chance. Gerade deswegen sollten wir das auch für die Zukunft stärken und sicherstellen, dass die VolksgruppenvertreterInnen eingebunden werden, die sich für diese Rechte einsetzen, sich dafür stark machen, dass diese Stärke auch erhalten bleibt. (Beifall bei den Grünen.)
Kollege Zinggl hat deswegen nochmals einen Abänderungsantrag eingebracht, der dieses jetzige Versäumnis ausbügeln und dazu beitragen soll, dass die Burgenland-Kro-
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