Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 122

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Zinggl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.31

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich ha­be im Ausschuss schon ganz kurz die merkwürdige, anachronistische Unterteilung im Jahresbericht des ORF zum Thema Musik kritisiert. Da wird im Zusammenhang mit Ö1 immer noch die Kategorisierung – die spätestens seit den achtziger Jahren anachronis­tisch ist – zwischen E und U betrieben, und in Ö3 haben wir Unterscheidungen zwi­schen Schlager, Evergreen und Unterhaltungsmusik. Da finde ich überhaupt keinen Unterschied. Ich glaube, da könnte man eher noch zwischen Dreiviertel- und Viervier­teltakt unterscheiden. Aber was soll’s? Es gibt Wichtigeres.

Zur Unterscheidung zwischen volkstümlicher Musik und Volksmusik, Frau Kollegin Unterreiner, möchte ich Ihnen schon ein bisschen etwas erklären: Die Differenzen zwi­schen diesen beiden Bereichen könnten nämlich gar nicht größer sein. Das einzig Ge­meinsame ist das Wort „Volk“, das in beiden Begriffen enthalten ist, aber sonst nichts. (Beifall bei den Grünen.)

Die Volksmusik wird bottom-up von sehr vielen Menschen in diesem Lande prakti­ziert – es ist so ähnlich wie beispielsweise beim Volkssport Fußball –, und aus der Quantität entsteht dann so etwas wie Qualität in der Musik – beim Fußball weiß ich es nicht, ich glaube weniger. Diese Qualität wird dann auch tatsächlich im ORF immer wieder gebracht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Viel zu wenig!) Da gibt es gar nichts zu kriti­sieren.

Umgekehrt dazu gibt es die volkstümliche Musik. Die ist eigenartiger Weise sehr mit dem Punk verwandt: Immer gleiche Textpassagen werden von immer gleichen Akkor­den begleitet. Aber während die Punkmusik damit ganz absichtlich Widerstand gegen herrschende Verhältnisse zum Ausdruck bringen möchte und das teilweise auch mit entsprechender Agitation und Aggressivität bringt, klingt es bei der volkstümlichen Mu­sik eher sehnsüchtig, melancholisch, schicksalhaft.

Ich bringe Ihnen vielleicht ein Beispiel. Sie brauchen keine Angst zu haben, ich werde es jetzt nicht vorsingen, es ist nur ein Textbeispiel von Hansi Hinterseer:

„Komm doch mit mir nach Tahiti, dorthin, wo immer die Sonne lacht, wo jede Stunde des Lebens nur Freude macht! Komm doch mit mir nach Tahiti, komm, lass uns leben im Sonnenschein! Der Strand wird unser Zuhause für immer sein.“ – Zitatende. (Allge­meine Heiterkeit. – Abg. Dr. Jarolim: Aber das geht ans Herz!)

Jetzt könnte ich aufzählen, wie viele Serien der ORF im Zusammenhang mit volkstüm­licher Musik laufen hat, aber ich habe die Liste oben vergessen. Ich glaube, es sind 15 Serien. Wir ersparen uns das. Ich glaube, da wird genug gemacht, und abgesehen davon ist es nicht unsere Aufgabe, das zu beurteilen. Das machen der Publikumsbeirat und der Stiftungsrat. Wir, glaube ich, können Ihrem Antrag diesmal nicht zustimmen. Tut mir leid. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ablinger.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.59.30

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Unterreiner, zu Ihrem Antrag „Förderung von Volksmusik und volkstümlicher Musik“: Unsere Meinungen berühren sich zwar in einigen Punkten, aber wir finden, dass gerade im ORF schon sehr viel diesbezüglich getan wird. Ich erkläre Ihnen jetzt den Grund näher, warum wir den Antrag ablehnen werden.

 


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