cken Sie ihn doch nicht, das zahlt sich doch gar nicht aus! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das wissen die meisten, die hier sitzen, genau, und daher brauchen wir nicht darüber zu diskutieren.
Der Bundesrat hat eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, dass Gemeinden zusammenarbeiten können. Das ist zweifellos sinnvoll. Wir unterstützen das, weil es da eine flexiblere Lösung geben kann, und daher sind wir dafür. Es ist also kein großer Wurf, aber immerhin geht es in die richtige Richtung. Es soll auch eine Möglichkeit der Zusammenarbeit für Bezirkshauptmannschaften geben. Das sehen wir kritischer, denn wenn es da jetzt zu einer Kompetenzkonzentration kommt, sehen wir eher das Problem, dass die Bevölkerung sich nicht mehr auskennt, wo sie sich in Wirklichkeit hinwenden kann, da es ja nicht sofort ersichtlich ist, bei welcher Bezirkshauptmannschaft dann was zu holen ist. Wir sind der Meinung, wenn man eine Zusammenlegung macht, dann sollte man das gleich bei den Bezirkshauptmannschaften durchführen, dort, wo es Sinn macht, und nicht diesen Weg gehen.
Interessant ist, dass der Abänderungsantrag der Grünen, von der Frau Kollegin Musiol, im Ausschuss abgelehnt wurde und heute daher nicht zur Debatte steht. Darin wurde ausdrücklich verlangt, dass der Gemeinderat als solcher und die einzelnen Gemeinderäte auch bei Gemeindeverbänden die Möglichkeit haben, Anfragen zu stellen und Auskunft zu bekommen. Dass das nicht gewünscht wird, ist eigenartig, weil es den Verdacht aufkommen lässt, dass man dort die Kontrolle nicht wünscht. Also das verstehe ich nicht, warum man diesen Schritt jetzt nicht auch geht. Wenn man die Gemeinden zusammenarbeiten lassen möchte, sollte man auch das machen.
Zum Antrag des BZÖ, dem wir nicht zustimmen: Für uns ist die Regelung, für Gemeinden eine Einwohnerzahl von 2 500 festzulegen, zu technokratisch und einfach nicht zielführend, denn in Wirklichkeit sieht man ja, dass Gemeinden letztlich gewachsene Einheiten sind. (Ruf bei der SPÖ: Sie haben eh nicht mehr Geld!)
Wenn es Zusammenarbeit geben soll, dann ist das jetzt möglich. Aber einfach so einen Leisten darüber zu spannen und zu sagen, Gemeinden sollen 2 500 Einwohner haben, und das wird mehr oder weniger degradiert: Auch wenn die Bevölkerung mit eingebunden werden soll, ist das doch ein Weg, der nicht sinnvoll ist. Es ist auch der ganze Antrag unseres Erachtens zu unausgegoren und nicht wirklich sinnvoll.
Ich kann abschließend nur feststellen: Wenn die Verwaltungsreform in diesem Schneckentempo weitergeht, dann ist der Vorwurf an die Regierung, dass es einen Stillstand gibt, mehr als begründet. (Beifall bei der FPÖ.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.
15.49
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stärkung der Rechte von Gemeinden ist ein – ich glaube, da sind wir uns alle einig – wichtiger und richtiger weiterer Reformschritt. Ich komme jetzt aber zum BZÖ-Antrag, der eine Zwangszusammenlegung bei gleichzeitiger autonomer Entscheidung der Bevölkerung enthält. (Abg. Scheibner: Können Sie lesen?)
Herr Kollege, man kann nicht alle Gemeinden über eine Kamm scheren und alle Gemeinden mit einer Einwohner- und Einwohnerinnenzahl von 2 500 zusammenlegen, ohne auf die Bedürfnisse der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger oder auf topographische Verhältnisse einzugehen.
Die Reformierung der Gemeindestruktur ist ein sehr sensibles Thema, und zwar auch deswegen, weil die Bevölkerung gerade in der Gemeinde diese mit Heimat verbindet,
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