Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 153

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cken Sie ihn doch nicht, das zahlt sich doch gar nicht aus! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das wissen die meisten, die hier sitzen, genau, und daher brauchen wir nicht darüber zu diskutieren.

Der Bundesrat hat eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, dass Gemeinden zu­sammenarbeiten können. Das ist zweifellos sinnvoll. Wir unterstützen das, weil es da eine flexiblere Lösung geben kann, und daher sind wir dafür. Es ist also kein großer Wurf, aber immerhin geht es in die richtige Richtung. Es soll auch eine Möglichkeit der Zusammenarbeit für Bezirkshauptmannschaften geben. Das sehen wir kritischer, denn wenn es da jetzt zu einer Kompetenzkonzentration kommt, sehen wir eher das Pro­blem, dass die Bevölkerung sich nicht mehr auskennt, wo sie sich in Wirklichkeit hin­wenden kann, da es ja nicht sofort ersichtlich ist, bei welcher Bezirkshauptmannschaft dann was zu holen ist. Wir sind der Meinung, wenn man eine Zusammenlegung macht, dann sollte man das gleich bei den Bezirkshauptmannschaften durchführen, dort, wo es Sinn macht, und nicht diesen Weg gehen.

Interessant ist, dass der Abänderungsantrag der Grünen, von der Frau Kollegin Musiol, im Ausschuss abgelehnt wurde und heute daher nicht zur Debatte steht. Darin wurde ausdrücklich verlangt, dass der Gemeinderat als solcher und die einzelnen Gemeinde­räte auch bei Gemeindeverbänden die Möglichkeit haben, Anfragen zu stellen und Auskunft zu bekommen. Dass das nicht gewünscht wird, ist eigenartig, weil es den Verdacht aufkommen lässt, dass man dort die Kontrolle nicht wünscht. Also das ver­stehe ich nicht, warum man diesen Schritt jetzt nicht auch geht. Wenn man die Ge­meinden zusammenarbeiten lassen möchte, sollte man auch das machen.

Zum Antrag des BZÖ, dem wir nicht zustimmen: Für uns ist die Regelung, für Gemein­den eine Einwohnerzahl von 2 500 festzulegen, zu technokratisch und einfach nicht zielführend, denn in Wirklichkeit sieht man ja, dass Gemeinden letztlich gewachsene Einheiten sind. (Ruf bei der SPÖ: Sie haben eh nicht mehr Geld!)

Wenn es Zusammenarbeit geben soll, dann ist das jetzt möglich. Aber einfach so einen Leisten darüber zu spannen und zu sagen, Gemeinden sollen 2 500 Einwohner haben, und das wird mehr oder weniger degradiert: Auch wenn die Bevölkerung mit eingebun­den werden soll, ist das doch ein Weg, der nicht sinnvoll ist. Es ist auch der ganze An­trag unseres Erachtens zu unausgegoren und nicht wirklich sinnvoll.

Ich kann abschließend nur feststellen: Wenn die Verwaltungsreform in diesem Schne­ckentempo weitergeht, dann ist der Vorwurf an die Regierung, dass es einen Stillstand gibt, mehr als begründet. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.

 


15.49.14

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stärkung der Rech­te von Gemeinden ist ein – ich glaube, da sind wir uns alle einig – wichtiger und rich­tiger weiterer Reformschritt. Ich komme jetzt aber zum BZÖ-Antrag, der eine Zwangs­zusammenlegung bei gleichzeitiger autonomer Entscheidung der Bevölkerung enthält. (Abg. Scheibner: Können Sie lesen?)

Herr Kollege, man kann nicht alle Gemeinden über eine Kamm scheren und alle Ge­meinden mit einer Einwohner- und Einwohnerinnenzahl von 2 500 zusammenlegen, ohne auf die Bedürfnisse der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger oder auf to­pographische Verhältnisse einzugehen.

Die Reformierung der Gemeindestruktur ist ein sehr sensibles Thema, und zwar auch deswegen, weil die Bevölkerung gerade in der Gemeinde diese mit Heimat verbindet,


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