Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Gesetzentwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 1213 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ziffer 5.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Gesetzesantrages des Bundesrates.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Gesetzesantrages des Bundesrates.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wieder stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wieder stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1314 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1205 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (24. StVO-Novelle), und über die Petition (65/PET) betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler (1303 d.B.)
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