fragen –: Warum sind die Pädagogischen Hochschulen noch nicht mit umfasst? – Das wäre wünschenswert und sinnvoll gewesen.
Ich meine aber, wir allen wissen – Kollegin Kuntzl hat bereits darauf hingewiesen –, dass wir hier in einem echten Umbruch sind. Da sind die Weichen fast gestellt, wir werden bald darüber beschlussfähig sein, wie die neue LehrerInnenausbildung ausschauen soll, in welchen Bereichen wer für was zuständig ist. Dann ist auch die Zeit, zu schauen: Wie kann man die neue LehrerInnenausbildung in diesen neuen Qualitätsrahmen integrieren?
Das Zweite ist: Wir wissen auch – auch das wird zu erledigen sein –, dass die Pädagogischen Hochschulen eine andere Form von Autonomie brauchen, als wir das von den Universitäten her kennen. Wir haben andere Voraussetzungen, die wir für die neue Lehrerschaft haben wollen, als das bei den Universitäten der Fall ist. Und daher ist das auch neu und eigens zu definieren.
Selbst wenn Wissenschafts- und Unterrichtsressort zusammen wären – ich lasse auch das Argument nicht gelten: nur deswegen, weil es ein anderes Ressort ist, ist das nicht dabei –, würde man das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit einbinden sollen oder dies sinnvollerweise tun, weil es eine separate Diskussion ist, die in nächster Zeit ansteht.
Wir wollen die Qualität sichern. Und das heutige Gesetz ist dazu ein sehr wesentlicher und wichtiger Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.25
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1222 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen vor, der Änderungen in den Artikeln 1, 2, 3, sowie in der Überschrift zu Artikel 5 zum Inhalt hat.
Es liegt nur diese eine Antrag vor.
Daher stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des eben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für diesen Entwurf sind, bitte ich um eine Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen und somit auch in dritter Lesung beschlossen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-239 d.B.) zum Thema „Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich“ (1282 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.
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