Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 197

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endlich ab, ob der Uni-Standort Rottenmann dauerhaft etabliert werden wird können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. – Bitte.

 


18.21.05

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz für Studierende in Österreich jedenfalls von Vorteil ist, nicht nur, weil es eine neue Ombudsstelle geben wird, an die man auch An­liegen oder Probleme herantragen kann, sondern vor allem deshalb, weil, wenn Stu­dienabschnitte oder Studienteile im Ausland absolviert werden, nun endlich die Mög­lichkeit besteht, transparent zu vergleichen, welche Möglichkeiten der Anrechnung es gibt, wie das Bildungsangebot an anderen Universitätsstandorten aussieht und vor al­lem – das ist immer letztendlich relevant – was in Österreich angerechnet wird. Ich glaube, dass ist der tatsächliche Nutzen, auch für Studierende – und deshalb ist es so wichtig, dieses Gesetz zu unterstützen.

Es wurde schon mehrfach gesagt, es geht auf der einen Seite um die bessere Ver­gleichbarkeit der Studien, es geht aber auch um die Transparentmachung von Qualität und von Leistung. Natürlich stehen die externen Qualitätsmerkmale im Vordergrund; Mitbestandteil des Gesetzes sind aber auch interne Qualitätsstandards. Diese sollen im Endeffekt dazu beitragen, dass sich unser Hochschulniveau verbessert.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass es im Wissenschaftsausschuss auch eine Ausschussfeststellung gab, nämlich was die Registrierung grenzüberschreitender Stu­dien betrifft. Voraussetzung für diese Registrierungen ist auf der einen Seite die Aner­kennung der postsekundären Bildungseinrichtungen im Ausland und auf der anderen Seite die Vergleichbarkeit dieser Studien mit österreichischen Studien. Der Ausschuss wollte auch ganz bewusst festhalten, dass es sich bei dieser Registrierung keinesfalls um die Prüfung der Studieninhalte handelt, sondern wir damit die Vergleichbarkeit der Zulassungsbedingungen, der Dauer der Studien, des Niveaus und der akademischen Wertigkeit sowie der Anerkennung im Herkunfts- und Sitzstaat gemeint haben.

Ich denke, dass auch die Einrichtung der Stelle, die für Qualitätssicherung und Akkredi­tierung zuständig ist, nicht nur die Verwaltung vereinfacht und billiger ist, sondern das auch ein wichtiger und guter Schritt sein kann, damit sich unsere Universitäten auch im europäischen und internationalen Vergleich weiter behaupten können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


18.23.34

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zum Schluss noch einmal auf die wesentlichen Bereiche dieses Gesetzes zu sprechen kommen: zum einen die Zersplitterung in der bisherigen Qualitätssicherung – wir haben es zum Teil gehört –, jetzt die einheitliche externe Qualitätssicherung mit Festlegung von Qualitätssicherungsverfahren sprich: Evaluierung, Schaffung von kollegialen Strukturen bis hin zu den Fachhochschulräten sowie Schaffung und Weiterentwicklung der Akkreditierung von Privatuniversitäten.

Es ist richtig: Der einzig sachliche Kritikpunkt, den man von der Opposition gehört hat – neben den sprachlichen Bereichen, die im Detail ausdiskutiert wurden; sonst war nicht viel da, tut mir leid, aber vielleicht kommt noch etwas Inhaltliches (Abg. Dr. Graf: Viel haben wir gesagt!) –, betraf folgende Frage – und das muss man schon kritisch hinter-


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