Zu Art. 1 Z 7 (§ 27):
Es wird klargestellt, dass auch Lehrgänge zur Weiterbildung im Fachhochschul-Bereich von der Registrierung erfasst sind und dass nur die Akkreditierung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes mit einer Registrierung verbunden ist. Desweiteren wird sichergestellt, dass die angebotenen Studien und die entsprechenden akademischen Grade aufgrund der Bestimmungen des Herkunfts- bzw. Sitzstaates nicht nur im Herkunfts- bzw. Sitzstaat sondern auch in Österreich volle rechtliche Wirkung entfalten.
Zu Art. 1 Z 8 (§ 37):
Auch der § 36 Abs. 1 soll von den abweichenden Inkrafttretensregelungen erfasst werden.
Zu Art. 2 Z 1 (§ 3):
Es wird klargestellt, dass das Ehrendoktorat an Privatuniversitäten nur aufgrund besonderer wissenschaftlicher Leistungen verliehen werden kann.
Zu Art. 3 Z 1 (§ 10):
Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass die Vertragshoheit für das gesamte Studienangebot sowie für das gesamte Lehr- und Forschungspersonal wie bisher bei den Erhaltern ist.
Zu Art. 5 Z 1:
Die Korrektur der Überschrift des Artikels 5 berichtigt ein redaktionelles Versehen.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
18.19
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben es heute schon ein paar Mal gehört: Im Rahmen dieses Qualitätssicherungsrahmengesetzes wird für Studierende an Fachhochschulen erstmals ein Mindeststandard beim Studienrecht gesetzlich verankert. Das heißt, künftig wird an Fachhochschulen die Mitbestimmung der Studierenden und Lehrenden institutionell verankert sein.
Aber, sehr geehrter Minister, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen und ein paar Worte zum Universitätszentrum Rottenmann sagen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicke ich auf die Lösung, die uns das Wissenschaftsministerium beschert hat. Mit einem lachenden Auge, weil das Weiterbestehen des Universitätszentrums Rottenmann vorerst gesichert ist und mit einem weinenden Auge, weil die bisherigen Studienrichtungen – Betriebliches Informationsmanagement, Geoinformationstechnologie und Geoinformationsmanagement – mit dem Jahr 2015 auslaufen und auch keine Neuinskription mehr möglich ist.
Vielmehr soll das Universitätszentrum Rottenmann zukünftig als Fernstudienzentrum mit starker berufsbegleitender Ausrichtung weiterarbeiten, schreibt der Minister in einer Presseaussendung.
Sehr geehrter Herr Minister! Die politischen VertreterInnen und auch die Bevölkerung des Bezirkes Liezen werden ganz genau darauf achten, dass das neue Konzept, welches ja nicht nur auf dem Fernstudium beruht, sondern auch auf Forschung und einem berufsbegleitenden Masterstudium aufgebaut ist, auch voll umgesetzt wird.
Ja, es wurde ein Etappensieg erreicht, aber erst in den kommenden Monaten wird man sehen, ob das Konzept mit universitärem Leben erfüllt wird, denn davon hängt es letzt-
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