Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 242

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„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“, heißt es in Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Realität sieht bedauer­licherweise ganz anders aus. Im Jahr 2009 wurden in 56 Staaten mehr als 2 000 Per­sonen zum Tode verurteilt, und mindestens 700 Personen sind auch tatsächlich hinge­richtet worden. China ist in diesen Zahlen nicht inkludiert. Laut BBC wurden 1 500 Per­sonen hingerichtet. Die Dunkelziffer liegt allerdings bei bis zu 10 000 Personen, die ihr Leben auf eine ungerechtfertigte Art und Weise lassen mussten. In den Vereinigten Staaten vollstrecken noch immer 35 von 50 Bundesstaaten die Todesstrafe. Zu beden­ken ist, dass seit 1973 weit mehr als 100 Personen aus der Todeszelle entlassen wer­den mussten, weil es sich eindeutig um Fehlurteile, um nachträgliche Erkenntnisse ge­handelt hat, die diese Vorgangsweise einfach nicht akzeptabel machten.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unser aller Aufgabe, uns in einer ruhigen und besonnenen Art und Weise als Österreicher, als Europäer weltweit dafür einzusetzen, dass es so rasch wie möglich dazu kommt, dass keine Todesstrafe mehr vollstreckt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.25

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle das gleich einmal klar: Wir Freiheitliche sind gegen die Todesstrafe und werden diesen Antrag somit unterstützen. Die Mitwir­kung Österreichs bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ist wichtig.

Kollege Hornek, unter die Haut geht einem da gar nichts bei dem Antrag, das muss ich schon sagen, denn dieser Antrag, da bin ich natürlich schon ein wenig beim Kollegen Grosz, ist ein bisschen halbherzig formuliert. (Abg. Hornek: Vorhin war das ganz an­ders!)

Ein bisschen halbherzig ist die Formulierung schon, wenn man lediglich sagt, China wird aufgefordert, die Todesstrafe sukzessive einzuschränken. – Also da kann man na­türlich nicht sagen, dass das unter die Haut geht! Prinzipiell ist es aber wichtig, dass Österreich ein Zeichen über die Parteigrenzen hinweg setzt und sich klar gegen die To­desstrafe ausspricht. Somit findet dieser Antrag unsere Unterstützung. Die Formu­lierung ist aber diskussionswürdig, das ist gar keine Frage, und natürlich bemerkt man, wenn man den Antrag genauer liest, dass da einige Länder – da muss ich dem Kol­legen Grosz ebenfalls recht geben – gänzlich fehlen. Der Iran wird lediglich aufgefor­dert, Minderjährige nicht mehr hinzurichten – das jetzt aus dem Entschließungsantrag herausgegriffen und verkürzt dargestellt.

Also, Kollege Hornek, ich weiß nicht, was Ihnen da unter die Haut geht. Mir geht da sehr wenig unter die Haut, weil ich sage: Dieser Antrag ist halbherzig. Aber von uns gibt es ein klares Nein zur Vollstreckung der Todesstrafe. Diese gehört weltweit abge­schafft, und darum unterstützen wir den Antrag. Aber, wie gesagt, der Wortlaut dieses Antrages ist natürlich absolut diskussionswürdig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.22

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Natürlich ist es nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, dass Österreich im weltweiten Kampf gegen die Todesstrafe für die flächendeckende Ab­schaffung der Todesstrafe eintritt und das sowohl innerhalb der EU beziehungsweise


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