Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 84

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 10 Prozent für alle aus erneuer­baren Ressourcen stammenden Energien sicherstellt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen

eingebracht in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 7. Juli 2011 im Zuge der Behandlung von TOP 2, Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1223 d.B.): Bundesgesetz über die Förderung der Elek­tri­zi­tätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012) (1302 d.B.)

Nicht zuletzt die dramatischen Ereignisse in Japan und der Konflikt in Libyen zeigen, welchen dramatischen Preissteigerungen Rohstoffe wie Erdöl an den internationalen Märkten ausgesetzt sind. Ziel muss es sein, die Abhängigkeit von fossilen Energie­trägern so weit als möglich zu verringern und dafür Sorge zu tragen, dass Energie weiterhin leistbar bleibt und zwar auch ohne den Import von Atomstrom.

Schon bisher gilt in Österreich der reduzierte Steuersatz von 10 Prozent auf Hackgut. Mit einer Ausweitung dieses reduzierten Steuersatzes auf sämtliche erneuerbaren Energien aus heimischen Ressourcen wie Wasserkraft, Windkraft, Biomasse Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie könnte nicht nur ein klares Signal gesetzt werden, sondern damit würde es auch zu einer finanziellen Entlastung der privaten Haushalte und Unternehmen kommen, die die Hauptlast der Ökostromkosten zu tragen haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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