Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 207

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Assistenzdienstleistung, die dann mit einer Artikel-15a-Vereinbarung legalisiert worden ist.

Ich habe sehr viel mit Rettungsflügen zu tun, auch in meiner dienstlichen Tätigkeit – ich weiß auch, was die Polizeihubschrauber zu tun haben –, und kann Ihnen erklären: Die erste Aufgabe ist nicht die Rettungsfliegerei, sondern die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Das leidet unter den sehr vielen Rettungseinsätzen, die mittlerweile von der Polizei getätigt werden müssen.

Dazu gibt es den ÖAMTC. In Vorarlberg funktioniert das sehr gut, da fliegt der ÖAMTC-Hubschrauber fast alle Rettungseinsätze. Für den Fall, dass dieses Gerät nicht ausreicht, gibt es private Anbieter. Sie haben ja gehört, Kollege Doppler hat gerade private Anbieter in Salzburg erwähnt, denen im Moment die Austro Control noch etwas ans Bein pinkelt. Auch da sollte man etwas tun, damit die Konkurrenz etwas mehr einsteigen kann, dann wird es auch billiger.

Es gibt ausreichend Gerätschaften, die das leisten können. Im äußersten Fall steht auch die Polizei im Assistenzeinsatz zur Verfügung, zum Beispiel im Gebirge, bei Rettungseinsätzen und so weiter. Es ist also ausreichend Kapazität vorhanden, deswegen, glaube ich, ist es eine vernünftige Lösung. Die Länder haben bereits sehr viele Verträge abgeschlossen, die entsprechend die Sicherheit für die Rettungs­einsätze ergeben.

Deshalb wird das BZÖ dem zustimmen – weil das eine vernünftige Sache ist und weil das, wie gesagt, Ländersache und nicht Bundessache ist. (Beifall beim BZÖ.)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


18.54.09

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Erstens: Dem Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich stimmen wir natürlich zu, das ist ganz klar.

Zum zweiten Bereich: Den heute vorliegenden Kündigungen der Artikel-15a-Verein­barungen mit den sieben Ländern Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg, Wien, Tirol, Salzburg und der Steiermark den gemeinsamen Flugrettungsdienst betreffend stimme ich eher wehmütig zu, weil es gerade im Hinblick auf die Erfolgsstory der letzten Jahrzehnte sehr schade ist, dass da kein einheitliches System zustande kam.

Über die Geschichte wurde vom Kollegen Kößl, aber auch von der Innenministerin schon sehr viel erzählt: von 1984, als das Ganze begonnen hat, bis 2000, als der ÖAMTC auf privatwirtschaftlicher Basis beauftragt worden ist, bis hin zu den heutigen Kündigungen. Ich halte aber fest, dass das Innenministerium und das Gesund­heits­ministerium höchst bestrebt waren, eine gemeinsame österreichische Lösung des Flugrettungsdienstes zu erzielen, doch sind sie unter anderem an den unter­schied­lichen Auffassungen der Länder gescheitert.

Ich möchte dem Gesundheitsminister Alois Stöger danken, der mit viel Engagement für ein österreichweites Flugrettungsmodell eingetreten ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz.)

Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, zu erwähnen, dass von den Besat­zungen des Christophorus Flugrettungsvereins sehr viele Einsätze geflogen werden. Ich möchte Ihnen recht herzlich für ihr Engagement und für ihren Einsatz für alle ÖsterreicherInnen danken! Sie arbeiten 365 Tage im Jahr, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, mit einer Startzeit von maximal drei Minuten, und sie haben sehr


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite