Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 206

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Lösung ist, weil durch eine Definition klargestellt wird, was Ambulanz- und Rettungs­flüge sind, weil klargestellt wird, dass auch abseits von Flugplätzen gelandet und dadurch dort, wo sie gebraucht wird, noch rascher Hilfe geleistet werden kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.49.46

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Die Flugrettung ist ganz wichtig. Dabei ist die Sicherheit oberstes Gebot, meine sehr verehrten Damen und Herren, das steht außer Frage! Was hier jedoch aufgeführt wurde, ist alles nicht in Ordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Im Jahre 1984 übernahm das Innenministerium die Flugrettung in sieben Bundes­ländern. Im Jahre 2000 wurde die Flugrettung ohne Ausschreibung an den ÖAMTC über­tragen, obwohl es genügend Hubschrauber-Betreiber mit geeigneten Maschinen und Personal dazu gegeben hätte. Es hatte den Anschein, dass eine Monopol-Stellung für den ÖAMTC geschaffen werden sollte.

Mich würde auch sehr interessieren, was aus den einstimmigen Beschlüssen des Salzburger Landtages zugunsten der Firma Heli Austria und gegen die Austro Control geworden ist. Sehr interessant wäre auch, zu wissen, was aus der Strafanzeige der Salzburger Landesregierung gegen die Austro Control wegen Verdachtes auf Amts­missbrauch geworden ist. Sicherheit ist in der Flugrettung oberstes Gebot, aber was in dieser Sache abgelaufen ist, ist bei Weitem nicht in Ordnung! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.51.02

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Was das Abkommen mit der Schweiz betrifft, mit dem bei Rettungsflügen administrative Formalitäten abgebaut werden – da kann man doch nur dafür sein!

Desto verwunderlicher war es für mich im Innenausschuss, als die Grünen dagegen gestimmt haben. Ich kann das nur auf eine Abstimmungspanne des Kollegen Pilz zurückführen, der wie ein zerstreuter Professor, nicht gewusst hatte, worüber er überhaupt abstimmt. Das passt ja zu ihm, ich kann es jedenfalls nur so deuten. (Heiterkeit des Abg. Kößl.) Heute stimmen die Grünen dafür. Das finde ich positiv, sie haben gecheckt, worum es da geht, endlich einmal eine Einsicht. Das finde ich sehr positiv.

Zum Herrn Kollegen Strutz: Jetzt möchte ich doch zu den Artikel-15a-Vereinbarungen kommen beziehungsweise zu den Rettungshubschrauber-Flügen des Innenministe­riums und später des ÖAMTC. Ich erkläre Ihnen einmal einen kleinen Kompetenzunter­schied, Herr Kollege Strutz – würden Sie nicht die Zeitung lesen, dann würden Sie es verstehen –:

Die Exekutive – beziehungsweise der Polizeihubschrauber im Speziellen – ist zustän­dig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Die Länder wiederum sind zuständig für das Rettungswesen, deshalb ist es auch Länder­sache, Herr Kollege. Wie Kollege Kößl schon richtig erklärt hat, ist es so, dass 1984 das BMI nur das Gerät gehabt hat und da zu Hilfe gekommen ist – eine Art


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