Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 205

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Wir hätten uns erwartet, dass die Arbeitskreise, die vom Gesundheitsressort gestartet worden sind, stärker, früher, zeitgerechter, effizienter ausgerichtet gewesen wären, damit es eben rascher zu einer Lösung gekommen wäre. So sind die Länder schritt­weise abgebröckelt und haben begonnen, an eigenen Lösungen zu basteln. In Summe wird es den Steuerzahler deutlich mehr kosten. Es ist schade, Frau Bundesministerin, dass Sie das nicht verhindern konnten.

Das Abkommen mit der Schweiz in Bezug auf Ambulanz- und Rettungsflüge ist sinnvoll. Daran sieht man: Dort, wo es Koordination gibt, kann man auch Kosten, kann man auch Bürokratie abbauen und für mehr Sicherheit sorgen. Das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowohl der Schweiz als auch Österreichs. Diesem Teil des Antrags werden wir zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


18.46.55

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man muss jetzt schon klarstellen, dass diese Kündigung nicht vonseiten des Bundes ausgegangen ist, sondern dass der ÖAMTC 2008 diese Kündigung der Rettungsflüge ausgesprochen hat. Es hat eine Lösung geben müssen, damit man gewährleisten kann, dass auch in Zukunft die Menschen Hilfe erhalten, wenn sie Hilfe brauchen.

Es ist auch so – und das wissen auch die Herren von den Oppositionsparteien –, dass es sehr wohl viele Gespräche mit den Ländern gegeben hat, dass es aber keine ein­heitliche Lösung gegeben hat. Jetzt sind dann eben die Bundesregierung und auch die Frau Ministerin vor der Tatsache gestanden, dass man eine Artikel-15a-Vereinbarung hat, die aufgrund der nicht eingetretenen bundeseinheitlichen Lösung aber eigentlich keine Gültigkeit mehr hat, weil die Artikel-15a-Vereinbarung darauf beruht, dass das Rettungswesen in der Kompetenz der Länder liegt.

1984 sind, wie das Kollege Kößl schon ausgeführt hat, diese Vereinbarungen be­schlossen worden, weil das BMI das Gerät zur Verfügung gestellt hat und auch zum Teil die Piloten, die Länder aber ihre ureigenste Aufgabe in Länderkompetenz zu verantworten hatten.

Sie wissen auch, Herr Kollege Strutz, dass es „nur“ – unter Anführungszeichen – sieben Bundesländer gewesen sind, die diese Vereinbarung unterschrieben haben. Es hat also nie eine bundeseinheitliche Lösung gegeben. Jetzt war eben die Tatsache gegeben, dass man eine neue Lösung finden hat müssen. Die Aufkündigung der Artikel-15a-Verträge, die wir heute hier beschließen, ist auch dazu da, eine Kompetenz dorthin zurückzugeben, wo sie hingehört, nämlich zu den Ländern.

Ziel muss es sein, auch in Zukunft – und das hat auch die Frau Ministerin schon gesagt – eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, damit auch in Zukunft Hilfe geleistet werden kann, wo Hilfe ganz, ganz nötig ist. Wenn man sich vor Augen hält, wie oft und in welch großer Anzahl Rettungsflüge durchgeführt werden, nämlich so zirka 35 pro Tag, dann weiß man auch, von welcher Größenordnung wir da sprechen und dass es wirklich wichtig ist, dass es da Lösungen gibt.

Wir sollten nicht schwarzmalen, sondern einfach daran arbeiten, dass jedes Bun­desland eine Versorgung anbieten kann, so wie das auch in der Vergangenheit gewesen ist, damit Hilfe auch in Zukunft gewährleistet werden kann.

Hinsichtlich des zweiten Antrags, das Übereinkommen zur Flugrettung zwischen Österreich und der Schweiz betreffend, bin ich der Meinung, dass das eine sehr gute


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