Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 211

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Die Schließung von Polizeistationen in der Innenstadt (Rathaus, Kreisgericht) wurde schon gegen den erklärten Willen der Bevölkerung durchgeführt. So wurden seitens der FPÖ Unterschriftsaktionen durchgeführt, die über 10.000 Unterschriften er­brachten.

Da die ÖVP-Innenministerinnen, sowie auch SPÖ-Abgeordnete (z.B.: Abg. Otto Pendl) laufend von mehr Polizisten sprechen und dies inserieren, vor allem in Vorwahlzeiten, (z.B.: „1 000 neue Polizisten mehr“), sollte Krems möglichst rasch von dieser Aufstockung der Exekutive profitieren und entsprechende Forderungen anmelden.

Alleine die Präsenz eines solchen Wachzimmers mit mehr Polizisten für die Stadt Krems mit rascher Anwesenheit an Tatorten wäre einerseits Abschreckung und andererseits Garantie für die Dingfestmachung von Straftätern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, im Sinne der besseren Vollziehung der fremdenrechtlichen Normen eine Polizeiinspektion in der Kremser Innenstadt einzurichten.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.02.58

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei den Initiatoren und Unterzeichnern der Petitionen 64 und 71 für ihr Engagement und für ihren Einsatz für ein sehr wichtiges Thema. Die beiden Petitionen entsprechen ohnehin unserem Bemühen, bei der Abwicklung der Asylverfahren immer rascher, klarer und effizienter zu werden und diese Verfahren somit humaner zu gestalten.

Zahlreiche Novellen des Fremdenrechtsgesetzes haben uns in den letzten Jahren diesem Ziel schrittweise nähergebracht, und wir sind letztlich auch am Ziel angekommen. In der Tat, Kinder gehören nicht ins Gefängnis, da gebe ich jedem völlig recht! Auch im Asylbereich haben sie im Gefängnis nichts verloren. Exakte Altersfest­stellungen bewahren uns da vor etwaigen Fehlern.

Pauschallösungen wie ein allgemeiner Abschiebestopp oder ein allgemeines, gene­relles Bleiberecht können keine zufriedenstellende Lösung sein. Jeder Fall, jedes Schicksal wird genau angeschaut und untersucht und unter Einhaltung und Beibehaltung der hohen Schutzstandards im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genauestens geprüft – auch die Verfahren von Asylwerbern ohne Kinder.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass wir gerade in Österreich im Bereich der Asylverfahren einen sehr hohen Qualitätsstandard haben – das ist international anerkannt. Allerdings dürfen missbräuchliche Asylantragstellungen nicht möglich sein! Man muss ihnen entsprechend effektiv begegnen können, und dazu muss es eben eine Handhabe geben.

Österreich gehört durchaus zu jenen Ländern, die in Europa sehr stark belastet sind, was einerseits die Asylverfahren, andererseits die Migration betrifft. Aus Zeitgründen


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