Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 218

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einfach offen gelassen haben und das zu schließen ist. Wenn Sie es ernst nehmen, dann ist das zu schließen, Frau Innenministerin! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Dann müssen Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte novellieren und einmal die deutsche Sprache überhaupt als Basis für irgendwelche Punkte nehmen. Das ist das, was wir von Ihnen verlangen, und das war auch unser Bestreben.

Zu den Petitionen selbst. Natürlich, Frau Kollegin Korun, unsere Unterschrift zählt. Wir stehen dazu, dass Kinder nicht in Haft, ja auch nicht in Schubhaft kommen können, und es hat da einige Bewegung gegeben. Wir sind mit der jetzigen Lösung nicht zufrieden. Aber auf der anderen Seite stellen wir auch klar, dass das, was Sie verlan­gen, nämlich ein obligates, generelles sogenanntes humanitäres Bleiberecht, nicht die Lösung sein kann. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Das kann nicht die Lösung sein, Frau Kollegin Korun, denn damit sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, und es ist ein besonders schändlicher Missbrauch, weil er dann über das Schicksal der Kinder ausgetragen wird. Und da stimmen wir nicht zu, da haben wir ganz konkrete Vorschläge.

Selbstverständlich soll man sich jeden Fall anschauen, und uns gefällt überhaupt nicht, wenn Kinder aus den Schulklassen sozusagen mit der Exekutive herausgeholt werden und abgeschoben werden sollen, Kinder, die seit Jahr und Tag im Land sind, die sich gut integriert haben, die die Sprache können. Aber dazu braucht es einen Katalog von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, und kein generelles humanitäres Bleiberecht.

Daher sind wir gegen Ihre Petition und für die andere, die wir unterzeichnet haben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Lausch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.20.01

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe gleich an bei dem einzig Richtigen, was wir heute da gehört haben, beim Kollegen Rosenkranz, Erstredner. Es geht um die Petition betreffend „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“.

Es ist viel gesagt worden, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kennen sicher alle den § 74 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz. (Abg. Mag. Stadler: Ja, kennen wir alle! – Abg. Strache: Jetzt schwindelt ihr aber!) Da ist es geregelt als eine der humansten im Strafvollzug möglichen Bestimmungen, als eine Errungenschaft des humanen österreichischen Strafvollzugs. Ich lade Sie alle ein – Kollege Pendl, Kollegin Korun, Kollege Prinz, alle, die sich da herausgestellt und so gescheit geredet haben –, Sie haben die Chance, fahren Sie in die Justizanstalt Schwarzau. Dort gibt es acht Mütter, deren Kinder im Gefängnis sind. Lesen Sie diesen Müttern den Text vor betreffend „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“! Nehmen Sie denen die Kinder gleich weg! Nehmen Sie sie gleich mit und hören Sie sich das Geschrei an. Dann werden Sie sehen, wer hier die Gutmenschen sind und wer hier die humanen Menschen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, was sich da abspielt, wenn nach drei Jahren die Kinder, die dreijährigen Kinder der Mutter weggenommen werden? Wissen Sie, was sich da wirklich abspielt hinter den Gefängnismauern? Kollege Pendl, ich weiß, du hast das am Schluss deiner Rede gesagt, aber es wird deswegen nicht richtiger, nur weil man das so nebenbei erwähnt. Es ist nicht alles rot, schwarz, grün, die Welt ist bunter. Haft ist Haft, bitte, Gefängnis ist Gefängnis. Man kann nicht sagen, im Strafvollzug, da passt es uns, denn


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