Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 128

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beim Bund wird dazu führen, dass die Anträge einheitlich abgehandelt werden können, dass sie auch schneller erledigt werden. Dass die Gemeinden hinsichtlich der Kosten für die Pflege entlastet werden, das ist richtig, aber die Kosten aus dem Titel aus dem Jahr 2010 bleiben bestehen, und die Gemeinden sind damit sicher nicht gerettet.

Die Finanzierung nach 2014 wird uns in nächster Zeit noch beschäftigen. Ich hoffe, dass es gelingt, eine dauerhafte Lösung zu finden. Ich hoffe auch, dass es gelingt, den Menschen in der Frage der Pflege dieselbe Sicherheit zu geben wie in der Frage der Gesundheit. Es kann heute jeder jede Behandlung durchführen lassen, jede Operation vornehmen lassen, ohne dass er auch gleich eine Rechnung dafür bekommt, und das sollten wir auch in der Frage der Pflege gewährleisten. Es ist unmenschlich, wenn sich fleißige Menschen während ihres Arbeitslebens ein Haus erarbeiten, es bis zur Pen­sion ausfinanzieren und es dann aufgrund von Pflegemaßnahmen wieder verlieren. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir sollten die Vorschläge der Pensionistenorganisationen und vor allem auch den Vorschlag des Wifo aufgreifen. Wifo schlägt vor, dass wir die Pflege über Vermö­gensteuern unter gleichzeitigem Verzicht auf Regress finanzieren sollen. Ich denke, dass das durchaus möglich ist, weil zum einen die Vermögensteuern in Österreich im europäischen Schnitt sehr gering sind, weil es auch eine Frage der Verteilungsgerech­tigkeit ist und weil das nicht, wie manche immer wieder behaupten, Häuselbauer und Mittelstand trifft. Nein, das trifft ausschließlich die Superreichen, und denen ist das, so denke ich, wohl zuzumuten.

Daher lade ich ein, dass wir diese sinnvollen Vorschläge prüfen und dann möglichst auch umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01

17.01.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21.

Es ist dies der Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 1206 der Beilagen die Genehmigung zu er­teilen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenom­men.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfenge­setz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden, in 1211 der Beilagen.

Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Mag. Kogler eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 1 in der Fassung der Re­gierungsvorlage, und ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Ge­setzentwurfes ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

 


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