Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 – InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden (1326 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1201 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1329 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1228 d.B.): Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (1330 d.B.)
26. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1214 d.B.): Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1310 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung.
Die Debatte wird unter einem durchgeführt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wenn man bösartig wäre, könnte man zu Tagesordnungspunkt 23 vereinfachend sagen, wir sind dagegen, weil wir mit diesem Gesetz beschließen, dass in Zukunft nicht nur österreichische Fonds den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen dürfen, sondern auch Fonds aus dem gesamten EU-Raum. Ganz so einfach machen wir es uns aber nicht – wir sind ja auch nicht bösartig –, weil dieses Gesetz schon eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, die durchaus zu begrüßen sind und die auch zu einer
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