Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 133

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Rechtsrahmen für die Investmentfonds. Wenn Kapital international unterwegs ist, ist es wichtig, dass auch die Politik international abgestimmt agiert – und das tut sie im Rah­men von Verordnungen, Richtlinien und eben diesen Gesetzen.

Besonders die Interessen des Anlegerschutzes finden sich hier wieder. Es ist klar ge­regelt, dass Werbung als solche bezeichnet werden muss, redlich sein muss, nicht in die Irre führen darf und dass es sonst auch entsprechende Haftungsbestimmungen gibt.

Mit dem Kundeninformationsdokument wird sichergestellt, dass die wesentlichen Infor­mationen für die Anleger zusammengefasst sind, und es ist auch geregelt – und das ist wichtig –, dass der durchschnittliche Anleger anhand dieses Dokuments das Produkt verstehen können muss, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Ich glaube, eines ist auch noch zentral, weil das in der Vergangenheit vor allem bei Versicherungsprodukten ziemlich üblich war, und zwar, dass man nicht mehr aus der Wertentwicklung der Vergangenheit auf die Wertentwicklung der Zukunft schließen kann; das widerspricht nämlich wirklich allen ökonomischen Grundsätzen.

Dazu braucht es natürlich auch die entsprechende Kontrolle. Die Finanzmarktaufsicht wird ja ebenfalls gestärkt. Sie muss diese Produkte bewilligen, hat diese Produkte zu überwachen und hat vor allem immer auf das volkswirtschaftliche Interesse Bedacht zu nehmen.

Die Finanzmarktaufsicht hat auch Kompetenzen in der Hand, per Bescheid anzuord­nen, dass Kapital- und Gewinnentnahmen untersagt werden, dass Aufsichtspersonen, Regierungskommissäre bestellt werden und dass sogar die Fortführung und der Ge­schäftsbetrieb insgesamt ganz oder teilweise untersagt werden können. Ich denke, die­se Möglichkeiten sind sehr zentral und vor allem in das System der Europäischen Fi­nanzmarktaufsicht eingebettet. Also zusammenfassend: eine bessere Vergleichbarkeit für die Anleger und ein höheres Schutzniveau.

Aber eines muss man zum Schluss auch feststellen: Letztlich ist es ein richtiger Schritt, aber leider agieren noch immer Spekulanten und gewisse Banken – da meine ich nicht jene, die die Häuslbauer finanzieren – so wie vor der Krise. Was jetzt mit den Rating-Agenturen, die nach total willkürlichen Standards agieren, dazukommt, das ist eine wirkliche Frechheit. In den Vereinigten Staaten von Amerika kann ein Bundesstaat zah­lungsunfähig sein, der amerikanische Präsident kann sagen, Amerika ist ohne einen Gesetzesbeschluss, der sowieso schon den ganzen Deckel betrifft, zahlungsunfähig, trotzdem gibt es dort noch immer das Triple A oder man wird nur um eine Stufe herab­gestuft. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Das kann es nicht sein! Die europäische Sozialdemokratie und wir Sozialdemokraten in Österreich werden uns neben den wichtigen nationalen Schritten mit der Bankenabga­be, mit der Wertpapier-KESt und mit der Stärkung der Finanzmarktaufsicht weiterhin mit großer Entschlossenheit für die Finanztransaktionssteuer und vor allem für euro­päische Rating-Agenturen einsetzen (Abg. Mag. Kogler: Sagen Sie das einmal dem Bundeskanzler!), damit man diesen negativen Entwicklungen entgegentreten kann. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

17.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.19.21

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu dem Tagesordnungspunkt etwas sagen, der, so glaube ich, inhaltlich ohnehin unumstritten ist, nämlich zu der Frage der Prüfung und Kennzeichnung von Edelmetallgegenständen. Ich habe im Ausschuss schon gesagt,


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