dieser Ablehnung zu bleiben, denn grundsätzlich wäre es natürlich sinnvoll, diese Liegenschaft zu veräußern. Das Geld kann man gut gebrauchen, aber es besteht wirklich die Gefahr, dass da etwas passiert und letztlich sehr viel Geld verlorengeht. Vor diesem Hintergrund wäre es wahrscheinlich besser, diesen Verkauf jetzt nicht zu tätigen und besser dafür zu sorgen, dass das wirklich professionell abgewickelt werden kann. Man sollte noch ein bisschen warten und dann wirklich zum Vorteil der Republik Österreich diesen Verkauf tätigen. Deshalb werden wir dieser Vorlage jetzt nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
17.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
17.13
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Wir stimmen allen vier hier in Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkten zu. Dem Punkt 23, nicht gerade deswegen, weil EU-Richtlinien umgesetzt wurden, aber weil damit immerhin sehr viel konsumentenschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen sind, so etwas wie ein brauchbarer Beipackzettel für die Investmentfonds. – Immerhin!
Ich wollte nicht so auffällig wie im Ausschuss, aber doch, auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar eingehen. Wir stimmen grundsätzlich zu, im Ausschuss waren wir noch dagegen. Ich werde Ihnen gleich sagen, warum: aus symbolischen Gründen. Aber bezüglich Katar hat es da bestimmte Überlegungen gegeben.
Nur: Die Doppelbesteuerungsabkommen sind eine Folge der Vorgänge, die wir ja hier im Haus schon öfter besprochen haben. Wir bleiben also dann doch konsistent, werden zustimmen, aber es soll nicht ganz unerwähnt bleiben, wenn Katar im Parlament erwähnt wird, dass das Potenzial, das man dort hat, das kreative Potenzial des Anfütterns – sagen wir es einmal vorsichtig; ein Begriff, der ja bei uns im Strafrecht leider noch nicht Eingang gefunden hat, nicht einmal bei uns – gegeben ist, dass dort eben eine besonders kreative Kultur herrschen muss, weil es ja sonst nicht möglich gewesen wäre, dass ausgerechnet Katar von der FIFA den Zuschlag für die Austragung der Fußballweltmeisterschaft bekommen hat.
Ich bin ja davon überzeugt, dass die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens selbstverständlich mit diesem Vorgang nichts zu tun haben (Abg. Dr. Bartenstein: Ganz sicher nicht!) und natürlich auch die Fragestellungen der Geschäftsbeziehungen und allfällig daraus resultierender Steuerpflichten ja durchaus harmonisiert werden dürfen.
Es ist ja auch kein Investitionsschutzabkommen, bei dem man sich aus diesem Titel heraus vielleicht an besonders korrupten Vorgängen beteiligt, aber wenn man weiß, wie diese Weltmeisterschaft in Katar ausgetragen werden soll, dann könnte man als Nächstes dazu übergehen, die nächste Schwimmweltmeisterschaft am Mond abhalten zu wollen. Vielleicht sollten wir uns auch einmal diesen Dingen zuwenden. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
17.15
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schickhofer. – Bitte.
17.15
Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir auf Basis von EU-Richtlinien und von Verordnungen heute das Investmentfondsgesetz beschließen. Dieses ist wirklich zeitgemäß und bietet vor allem einen europaweit einheitlichen
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