Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, wonach sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2011 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
a) 3 Millionen Euro zur Verbesserung der Infrastruktur und für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich.
b) 700.000 Euro für vertrauensbildende Maßnahmen im Sinne des Zusammenlebens der slowenischen Volksgruppe mit der Mehrheitsbevölkerung und zur Förderung von wissenschaftlichen Einrichtungen in Kärnten, die sich mit Fragen ethnischer Minderheiten befassen.
c) 300.000 Euro zur Förderung der kulturellen Aktivitäten der in einer „Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Altösterreicher“ zusammengefassten Vereine in Slowenien unter besonderer Berücksichtigung eines Bezuges zu Kärnten.
Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, die für die in lit. a bis c genannten Zwecke gewidmet sind.
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Begründung:
Die vorliegende Regierungsvorlage erweckt den Eindruck, dass mit ihr die Zustimmung der Vertreter der Interessensgemeinschaften der slowenischen Bevölkerungsgruppe zur so genannten Ortstafel-Lösung erhandelt wurde. Insbesondere die unverständliche Bevorzugung slowenischer Organisationen und die Schaffung eines eigenen Vergabegremiums unter Ausschluss der Kärntner Landesregierung könnten diesen Eindruck erwecken.
Da dieser Eindruck sicherlich falsch ist und vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden historischen Lösung, wäre es vernünftiger, sich auch bei diesem Jubiläum an den bewährten Regelungen der vergangenen Jubiläen zu orientieren.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Kollege Linder wünscht eine tatsächliche Berichtigung. Sie hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Abgeordneter Stefan Petzner hat behauptet, Landeshauptmann Gerhard Dörfler habe die genaue Verteilung der Abstimmungsspende ausverhandelt.
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