Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 22

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Ein Grund für diese Stärke ist das Universitätsgesetz 2002. Dieses Gesetz ist in ganz Europa wegweisend geworden, das weiß ich als Mitglied der Universität, als einer, der am Anfang durchaus auch eine gewisse Skepsis gegenüber diesem Gesetz gehabt hat. Ich habe gelernt, dass das ein Königsweg war, der bis heute in ganz Europa imitiert wird. Auch in Ländern, von denen wir immer gemeint haben, sie seien uns in diesen Feldern voraus, wird er bis heute nachgeahmt.

Der Kern dieses Gesetzes ist die Autonomie der Universitäten. Es ist der schlüssige Gedanke, dass man die Entscheidungen dorthin verlegt, wo man am besten weiß, was einer Institution guttut, was für sie richtig ist, dass man allerdings gute Rahmen­bedingungen setzt und innerhalb dieser Rahmenbedingungen die Institutionen sich selbst weiterentwickeln lässt. Das war der Schlüssel zum Erfolg. Und zu diesem Erfolg darf ich diesem Hohen Haus, das dieses Gesetz beschlossen hat, gratulieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

Diese autonome Entwicklung bedeutet aber auch, dass es eine gesamthafte Steuerung braucht, weil natürlich jede einzelne Institution primär auf sich selbst schaut, der Geld­geber, der Staat, der immer noch den größten Anteil der Finanzierung des tertiären Bereiches in Österreich trägt, jedoch darauf achten muss, seine Mittel effizient, klug und zukunftsträchtig einzusetzen. Deswegen braucht es einen Hochschul-Plan. Dieser Hochschul-Plan muss eine Strategie haben, er muss eine Strategie verwirklichen, eine Vision.

Meine Vision der Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten schaut folgen­der­maßen aus: Ich will nicht, wie es in manchen Ländern international der Trend ist, hin zu einer Auseinanderentwicklung in ein, zwei starke, international glänzende For­schungsuniversitäten und mehrere darunter befindliche Lehruniversitäten. Ich will, dass in Österreich weiterhin verteilt auf das ganze Bundesgebiet so wie jetzt mehrere ganz starke Universitäten in Forschung und Lehre international höchstes Niveau haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Das bedingt allerdings, dass man die Mittel dafür sehr gezielt einsetzt, es bedingt auch, dass man da vor allem einen qualitativen Ausbau macht und dass man die vermehrte Nachfrage nach tertiären Studienplätzen und tertiären Absolventinnen und Absol­venten, die ich sehe, die ich akzeptiere und der ich nachkommen will, primär über die Fachhochschulen bedient. Das heißt, wir müssen die Universitäten eher qualitativ und den Fachhochschulsektor sowohl qualitativ als auch quantitativ ausbauen.

Das führt dann zu einer Verteilung zwischen den beiden Institutionen, die internatio­nalen Gegebenheiten entspricht, vor allem den Gegebenheiten, wie wir sie in unserem Nachbarland Schweiz haben.

Der Hochschul-Plan kann aber nicht dirigistisch von oben verordnet werden. Gerade in einem Gebilde mit autonomen hohen Schulen kann er nur im Gespräch und in Abstim­mung mit diesen hohen Schulen durchgezogen und durchgeführt werden. Deswegen sieht der Hochschul-Plan die Einrichtung einer Hochschulkonferenz vor, in der Vertreter des Ministeriums, Vertreter der Universitätenkonferenz, also der Universi­täten, und Vertreter der Fachhochschulen an einem Tisch sitzen und gemeinsam die­sen Plan erarbeiten, gemeinsam diesen Plan umsetzen. Das ist ein permanenter Prozess und nicht einer, der irgendwann zu Ende ist.

Wir sind jetzt dabei, diesen Plan aufzusetzen. Wir haben dabei eine große Stütze in der von meiner Vorgängerin, die neben mir sitzt, einberufenen ExpertInnen­kom­mission, die von außen einen sehr scharfen und sehr genauen Blick auf unser Hochschulsystem geworfen hat und uns mit vielen sehr konkreten Überlegungen bei der Erarbeitung und Durchführung des Hochschul-Planes unterstützen wird.

 


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