Korruption zu unternehmen, und zwar auf Ebene der Mitgliedstaaten, aber auch auf internationaler Ebene und natürlich auch auf EU-Ebene.
Die Europäische Kommission betrachtet die Umsetzung der internationalen Instrumente in den Mitgliedstaaten als zu unterschiedlich, weshalb kein zufriedenstellender Harmonisierungsgrad erreicht werden konnte. Aus diesem Grund wird auch die Strafverfolgung zur Bekämpfung von Korruption in der Praxis als mangelhaft bewertet. Die Kommission schlägt zur Stärkung des Kampfes gegen Korruption einen EU-Anti-Korruptionsbericht vor, der 2013 das erste Mal erscheinen und dann alle zwei Jahre veröffentlicht werden soll. Dieser Berichtsmechanismus soll die Korruptionssituation in der EU periodisch prüfen, Trends und Best Practices herausarbeiten und allgemeine sowie maßgeschneiderte Empfehlungen enthalten. Die Kommission wird diesen Bericht erstellen, wird aber bei der Erstellung auch eine Expertengruppe sowie ein Netzwerk von WissenschafterInnen beiziehen.
Anti-Korruptionsmaßnahmen der Mitgliedstaaten sollen dadurch geprüft werden, gefördert werden und natürlich auch genauer als jetzt beobachtet werden. Darüber hinaus soll in allen EU-Politiken ein stärkerer Fokus auf Anti-Korruptionsmaßnahmen gelegt werden. Insbesondere soll das Augenmerk auf eine engere justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, moderne Bestimmungen zu vermögensrechtlichen Maßnahmen in Strafverfahren sowie die Überarbeitung von vergaberechtlichen Rechtsgrundlagen, eine verbesserte Statistik und auf begleitende Maßnahmen im Erweiterungsprozess gelegt werden.
Weiters kündigt die Kommission im Bereich der Strafverfolgung und der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in der EU einen stärkeren Fokus auf Anti-Korruptionsmaßnahmen an. Europol, Eurojust und EACN sollen intensiver in der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Korruption eingebunden sein.
Noch heuer wird ein überarbeiteter Vorschlag zu Bestimmungen bezüglich Beschlagnahme und Vermögensrückgabe in Aussicht gestellt. 2012 wird die Kommission eine Strategie zur Verstärkung der Finanzermittlungen vorlegen.
Zum Whistleblower-Schutz, den ich schon für die nationale Ebene angesprochen habe, wird die Kommission eine Evaluierung vorlegen. Vorschläge für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Vergabeverfahren, zu Rechnungslegungsvorschriften, zur Verhütung von politischer Korruption und zur Verbesserung der Statistiken et cetera sind ebenfalls geplant.
Auch im Bericht der Kommission zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 568 aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der Korruption im privaten Sektor wird die Umsetzung in den Mitgliedstaaten als nicht zufriedenstellend bezeichnet, wobei eine umfassende Evaluierung mangels vergleichbarer Statistik und vergleichbarer Fälle von Korruption im privaten Sektor nicht möglich gewesen sein soll.
Auch Österreich wird von der Kommission zur vollständigen Umsetzung aufgerufen, wobei insbesondere eine klarere Regelung der strafrechtlichen Verantwortung für das Fordern und Annehmen von Vorteilen durch leitende Organe für pflichtwidrige Befugnisausübung und die Ausdehnung der Strafbarkeit auf den Non-Profit-Sektor eingemahnt werden.
Schließlich schlägt die Kommission vor, dass die EU GRECO als vollständiges Mitglied beitreten soll, um wechselseitige Vorteile, den Austausch von Expertise und Mechanismen des Monitoring betreffend, zu nutzen. Ich unterstütze selbstverständlich alle Maßnahmen, die den Strafverfolgungsbehörden eine effektivere Bekämpfung von Korruption ermöglichen, und ich habe deshalb in der Tagung der Justiz- und
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