Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 114

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Lassen Sie mich zur Veränderung, also zu den angestiegenen – ich wiederhole noch einmal angestiegenen – Beschwerdezahlen und Bearbeitungszahlen noch etwas sagen: Ziehen Sie auch keinen Vergleich zwischen den Bundesländern! Ein durch­gehender Trend, eine monokausale Erklärung lässt sich nicht finden. Gehen Sie sorg­fältig mit den Daten und Fakten um und interpretieren Sie sie auch im Lichte etwaiger landesgesetzlicher Veränderungen und Anstrengungen zur Verwaltungsverbesserung. Ich darf an dieser Stelle die jahrelangen oberösterreichischen Initiativen besonders her­vorheben und sagen, wie sehr auf Modernisierung und Bürgerorientierung in der Verwaltung gesetzt wird.

Ich darf weiters auch aufklären – ohne damit Abgeordnete persönlich anzusprechen –, dass die Sprechtage ausgebaut wurden. Auch hiebei gibt es ein Ansteigen der Arbeit, ein Ansteigen der Nachfragen, ein den Nachfragen der Bevölkerung Gerecht-Werden. Bedenken Sie bitte auch, dass sich auch die Volksanwaltschaft dem allgemeinen Sparziel der Bundesregierung und insgesamt den gesellschaftlichen Anstrengungen zu unterwerfen hat. Planstellenreduktion und Budgetsparsamkeit sind geboten. Wenn wir viele Beschwerden aus den Sprechtagen mitbringen, müssen sie auch im Hause bearbeitet und fachkundig abgeschlossen werden.

Es ist nicht so, wie ich es bei einigen Abgeordneten anklingen gehört habe, dass man sozusagen gut zuhören muss. Ja, ja, keine Sorge, wir tun das. Wir kümmern uns um die großen und kleinen Sorgen der Bevölkerung. Aber wir fällen keine vorschnellen Urteile. Wir ergreifen nicht Partei für jemanden. Wir müssen der Verwaltung, dem Bür­germeister und dem Ministerium auch die Chance geben, zu antworten, aufzuklären und Stellung zu nehmen, und dürfen nicht voreilige Schlüsse ziehen, um damit mög­licherweise den übernächsten Volksanwältinnen und Volksanwälten im Büro auch noch Altfälle zu überlassen. Mehr sage ich dazu nicht.

Auch die ORF-Sendung erfreut sich einer konstanten und steigenden Beliebtheit. Wir können auf mehr als 315 000 ZuseherInnen im Schnitt verweisen. Das ist auch im Lichte der Konkurrenzsendungen und im Lichte internationaler Entwicklungen eine sehr ordentliche Zahl.

Lassen Sie mich noch einen Hinweis geben: Mit dem Lissabon-Vertrag ist das Recht auf die Prinzipien der guten und sorgfältigen bürgerfreundlichen Verwaltung zu einem Grundrecht geworden. Auf dieses Grundrecht haben alle, die sich mit einer Beschwerde an uns wenden, Anspruch. Das heißt, im Lichte dieses Grundrechtes ist jedes Verwaltungshandeln zu prüfen. Jedermann kann sich an die Volksanwaltschaft wenden. Jedermann – jede Frau, in diesem Sinne – hat ein Recht auf Prüfung und auf Einleitung eines Prüfverfahrens, wenn es um seine oder ihre Beschwerde geht.

Ich erlaube mir noch, einen Aspekt aus meinem unmittelbaren Prüfbereich anzu­sprechen. In durchgehend allen Bereichen in meiner Zuständigkeit, die die Bundesver­waltung betreffen, ist ebenfalls ein Anstieg festzustellen. Aufrecht sind die steigenden Beschwerden über das Sachwalterrecht, über den Mangel an Sachwaltern, über die mangelnde Betreuung, über die Abrechnung und so weiter. Es herrschen allerdings falsche Vorstellungen in der Bevölkerung darüber, was ein Sachwalter kann und was nicht. Diese unterschiedliche Auffassung führt oft zu Missverständnissen. Hohes Haus! Ich lade Sie sehr herzlich ein, an der Aufklärung darüber mitzuwirken, was eine Angehörigenvertretung tun kann, damit es gar nicht zur Sachwalterschaft kommt, was eine Vorsorgevollmacht kann, und wie sehr man sich mit diesen Dingen vielleicht schon in der Familie beschäftigen sollte, damit es nicht zu einem weiteren Ansteigen von Sachwalterschaften kommt – und wir rechnen mit einem Ansteigen.

 


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