Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 115

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Ich darf noch eine Anmerkung zur Zukunft machen. (Abg. Petzner: Was sagen Sie zum parteipolitischen Missbrauch in der ÖVP?!) – Herr Petzner, ich komme schon noch zu Ihnen, keine Sorge!

Meine Damen und Herren! 2003 hat Österreich das Zusatzprotokoll gegen Folter und menschenunwürdige Behandlung unterschrieben und damit neue Aufgaben über­nommen. Wir stehen unmittelbar vor der Implementierung dieses nationalen Präven­tions­mechanismus gegen Folter. Aber das betrifft nicht nur Folter der grausamsten Art, sondern menschenunwürdige Behandlung in allen Institutionen, wo Menschen ange­halten werden – nicht nur im Polizeianhaltezentrum, im Gefängnis, sondern auch in psychiatrischen Einrichtungen, auf Pflegestationen, in geschlossenen Einrichtungen aller Art. Der Vorschlag zur Implementierung ist weit gediehen. Die Volksanwaltschaft hat sich als Expertenebene gut eingebracht und wir rechnen damit, dass das Hohe Haus noch nach der erfolgreichen Begutachtung vom Sommer mit der Vorlage kon­frontiert werden wird. Ich ersuche Sie jetzt schon um wohlwollende Prüfung und Sichtung dieser Regierungsvorlage. Wir stehen auch als Kompetenzzentrum für die Beratungen im Hohen Haus zur Verfügung und gehen davon aus, dass dieser größte Aufgabenausbau seit Einführung der Volksanwaltschaft vor ungefähr 34 Jahren hoffentlich auf allergrößte Zustimmung hier im Hohen Haus treffen wird.

Herr Abgeordneter Petzner, zuletzt zu Ihnen, denn mehr als diese eine Anmerkung ist dazu nicht zu sagen. Ich halte das Berufungsurteil vom 8. September 2011 in Händen. Dem Rechtsstandpunkt der Volksanwaltschaft ist kurz gesagt vollinhaltlich stattge­geben worden. (Abg. Petzner: Die Plakate sind trotzdem ...!)

Für alle Damen und Herren Abgeordneten: Es liegt ein schuldhafter Verstoß gegen die Verwendung der Bezeichnung „Volksanwalt“ vor. Der einstweiligen Verfügung ist nicht recht gegeben worden. Herr Abgeordneter Stadler und nicht die Volksanwaltschaft ist geklagt worden. Eine kleine Aufklärung noch: Bearbeitet hat das die Finanzprokuratur und nicht die Finanzmarktaufsicht. Die Finanzprokuratur sind die Rechtsanwälte der Republik.

Ich bedanke mich fürs Erste für die Aufmerksamkeit und stehe weiter zur Verfügung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Volksanwältin Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.39.46

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Poštovane dame i gospodo!

Ganz herzlich möchte ich mich bei all jenen bedanken, die die Arbeit der Volks­anwalt­schaft gewürdigt haben. Ich möchte mich auch durchaus für die kritischen Anmer­kungen bedanken, wiewohl es notwendig ist, bestimmte Aspekte – nicht der Kritik – klarzustellen, bei denen es sachliche Unkorrektheiten gibt.

Herr Abgeordneter Grosz, es stimmt, dass es in Zeiten, an die Sie sich aufgrund Ihrer Jugend vielleicht noch dunkel – aber doch – erinnern, eine „Volksanwalt“-Sendung gegeben hat – damals noch mit dem Moderator Strobl. Danach hat es eine Periode gegeben – sehr lange Zeit –, in der es keine Sendung gab. Gott sei Dank ist die Kooperation mit dem ORF am Beginn der letzten – nicht der jetzigen – Periode wieder aufgenommen worden, und die Sendung ist wirklich extrem erfolgreich – nicht nur angelaufen, sondern auch gelaufen.

Einen Beitrag dazu haben neben dem Moderator, der damals neu war, Dr. Resetarits, sicher auch die drei Volksanwälte – nämlich Volksanwalt Stadler, jetzt Abgeordneter


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