Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 117

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können Ihnen ganz genau sagen – oder Sie können es ja selber sehen, indem Sie unseren Bericht lesen –, was da los ist.

In dem Bereich, der mich betrifft – in meine Zuständigkeit fallen Beschwerden im fremdenrechtlichen und asylrechtlichen Bereich –, hatten wir in der Volksanwaltschaft im Jahr 2010 – das ist der Berichtszeitraum – einen Anstieg von 61 Prozent. Ich kann Ihnen berichten, im Jahr 2011 geht es genauso weiter – nicht nur linear, sondern das steigt noch. Da ist der Wurm drin. Da ist der Wurm drin, und mit diesen Würmern – wenn Sie es so wollen – beschäftigen wir uns, und wir hoffen, dass wir von Ihnen Unterstützung bekommen, um diese Kurve, die so hinaufgeht, im Sinne der Öster­reicherinnen und Österreicher, die bei uns Beschwerdeführerinnen und Beschwerde­führer sind, zu stoppen.

Dass dem leider nicht in allen Fällen so ist, illustriere ich Ihnen an einem Beispiel aus meinem Geschäftsbereich. Die Volksanwältinnen und der Volksanwalt haben in einer kollegialen Missstandsfeststellung betreffend das Innenministerium festgestellt, dass von einer niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft rechtswidrigerweise eine Handlung gesetzt wurde. Es ging um einen Reisepass, der einem im Asylverfahren stehenden Mann abgenommen und nicht wieder ausgehändigt wurde. Es war eine kollegiale Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft.

Das Innenministerium konnte argumentativ nicht widerlegen, dass wir Unrecht haben. Wissen Sie, was das Innenministerium gemacht – und Ihnen vorgelegt – hat? – Eine Gesetzesänderung, die die damals rechtswidrige Vorgangsweise jetzt rechtmäßig macht. Das ist nicht im Sinne der Volksanwaltschaft, dass Unrecht, das gesetzt wird, durch Einbringen in das Parlament korrigiert und vergangenes Unrecht zu Recht wird. (Ruf bei der ÖVP: Das ist aber eine sehr seltsame Argumentation!) Ähnliche Handlungen sind jetzt rechtmäßig und damit auch der Volksanwaltschaft in ihrer Prüf­zuständigkeit entzogen.

Das freut mich natürlich nicht, aber – damit möchte ich zum Abschluss kommen – ich kann Ihnen auch sagen, dass dieses Beispiel nicht beispielhaft für die Vorgangsweise insgesamt ist – ganz im Gegenteil, das ist zahlenmäßig zu belegen. Ohne Sie jetzt noch weiter mit konkreten Zahlen zu füttern: Die österreichischen Behörden auf allen Ebenen nehmen die Arbeit der Volksanwaltschaft, ihre Kritik, ihre Missstandsfest­stel­lungen ernst – nämlich dahin gehend nicht nur ernst, indem sie sie registrieren, son­dern indem sie Korrekturen an ihrem Stil anbringen. Damit ist das auch schon gerecht­fertigt.

Eine allerletzte Bemerkung noch – auch an die Abgeordneten Petzner und Grosz gerichtet –: Die drei VolksanwältInnen haben im Jahr 2010 273 Sprechtage in ganz Österreich durchgeführt. Wenn man jetzt eine Grobrechnung macht und sagt, jede Woche hat fünf Arbeitstage, dann wären das bei 52 Wochen, die das Jahr hat, 260 Sprechtage – es gibt noch eine Menge Feiertage, die lasse ich jetzt großzügig beiseite. Das heißt, jeden Tag gibt es irgendwo in Österreich einen Sprechtag eines Volksanwalts und einer Volksanwältin. Das versuchen wir, noch zu überbieten, weil es auch so angenommen wird und dadurch die Inanspruchnahme der Institution steigt. Das freut uns, und ich bedanke mich jetzt auch im Namen der Volksanwaltschaft für Ihre Unterstützung.

Ich hoffe – das möchte ich auch noch sagen –, dass wir diese Unterstützung vom Parlament auch bekommen, was die OPCAT-Implementierung angeht, weil das ein großes Projekt ist, mit dem wir uns sehr intensiv beschäftigen und das seit der Ratifizierung des OPCAT-Abkommens im Jahr 2003 mehr als dringend ansteht. Inzwischen haben wir das Jahr 2011 und hoffen, dass das Projekt im Jahr 2012 starten


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