gezahlt für EU-Pleitestaaten, Banken und Spekulanten! Volksabstimmung jetzt! in der Sitzung des Nationalrates am 21. September 2011
Die in Zusammenhang mit der Eurokrise täglich neu bekannt werdenden Zahlen und Fakten legen eindeutig klar, dass die Geldflüsse für Pleitestaaten deren dramatische Situation nicht verbessern.
Umso unverständlicher ist es daher, dass man nunmehr weitere Geldflüsse und Haftungen durch Beschlussfassung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes ermöglicht und darüber hinaus mit einer Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der Beschlussfassung eines permanenten Rettungsschirms (ESM) die Europäische Union endgültig in eine Transferunion umwandelt und Geldlieferungen der leistungsfähigen Mitgliedstaaten an Pleitestaaten perpetuiert. In diesem Sinne haben die Staats- und Regierungschefs eine Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen, mit der Art. 136 wie folgt ergänzt wird:
„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengem Auflagen unterliegen.“
Nach Ansicht des BZÖ darf eine derartig weitreichende Entscheidung, die nicht zuletzt zu einer enormen, unwiderufbaren und letztlich unbegrenzten Vorbelastung zukünftiger Generationen führen wird, nicht ohne direkte Einbindung der Bevölkerung erfolgen.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese Bundesregierung Generationennachhaltigkeit zur obersten Prämisse der Regierungsarbeit erhoben hat!
Die Möglichkeit zur Einbindung der Bevölkerung besteht: Es ist möglich, sobald die Bundesregierung entsprechende Verfassungsgesetze vorlegt, wie dies im Übrigen anlässlich der Ratifizierung des EU-Beitrittsvertrages Österreichs gemacht wurde.
Dann wäre die Durchführung von Volksabstimmungen gem. Art. 44 Abs. 3 B-VG auf Verlangen eines Drittels der Nationalratsabgeordneten - sprich aller drei Oppositionsparteien - möglich.
Aus diesem Grund fordern wir daher die Bundesregierung auf, sich Volksabstimmungen nicht zu verschließen und solche zu ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird insbesondere in Hinblick auf die drohenden finanziellen Auswirkungen der EU-Finanzhilfen auf die österreichische Staatsverschuldung und damit auf den Wohlstand Österreichs aufgefordert, dem Nationalrat
die Änderungen des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes in Form eines Verfassungsgesetzes zuzuleiten,
im Zuge der Ratifizierungsverfahren betreffend die Änderung des Art. 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
sowie des Staatsvertrages über den Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
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