Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 190

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft prüft nicht nur Einzelfälle, sondern betrachtet auch Systemfehler. Damit unterstützt sie uns bei unserer Arbeit. Ich möchte mich bei allen Damen und Herren der Volksanwaltschaft recht herzlich für ihre Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


18.45.08

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksan­wältin! Zurückkommend auf den schon vorhin diskutierten Bericht darf auch ich seitens meiner Fraktion den beiden Volksanwältinnen und dem Volksanwalt ein herzliches Dankeschön für ihre Tätigkeit aussprechen, die eine wichtige Begleitkontrolle für unsere Tätigkeit hier im Parlament ist. Letztendlich kontrollieren sie ja unsere Gesetze auch auf die Tauglichkeit hin, und die Best Practice-Beispiele, die sie immer in ihrem Bericht anführen, sollen auch uns dazu animieren, notwendige Gesetzesänderungen herbeizuführen, wenn eben wo etwas nicht funktioniert.

Ich habe es nicht verstanden, dass die Kollegen vom BZÖ aus ihrer persönlichen Befindlichkeit heraus die Arbeit unserer Volksanwälte schlechtreden, nur wegen des Kollegen Stadler, den ich übrigens genauso für unparteiisch halte, wie ich auch den jetzigen Anwältinnen und dem Anwalt zugestehe, dass sie nicht parteipolitisch agieren, wie Kollege Grosz das vorhin behauptet hat. Sie machen ihre Arbeit hervor­ragend und sind für uns auch, wenn man das so sehen möchte, eine wertvolle Hilfe.

Die insgesamt 15 265 bearbeiteten Bürgeranliegen sprechen eine sehr, sehr deutliche Sprache für die Notwendigkeit des Instrumentariums Volksanwaltschaft und ebenso für die Notwendigkeit, besser hinzuhören, was an die Volksanwaltschaft an Problemen herangetragen wird. Wenn zum Beispiel fast ein Drittel der Probleme im Zusam­menhang mit Sozialanliegen stehen wie Probleme auf dem Arbeitsmarkt, Probleme im Pflegebereich und viel Derartiges mehr, so zeigt das, dass wir da Handlungsbedarf haben.

Wenn im Volksanwaltschaftsbericht zum Beispiel angesprochen wird, dass es Prob­leme bei der Umsetzung im Pflegebereich gibt, bei der Zeit, die bis zur Entscheidung über das Pflegegeld vergeht, so kann ich sagen: Wir haben darauf schon reagiert. Wir liegen da bereits unter 60 Tagen, ich glaube bei 58 oder 59 Tagen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Das ist für die Betroffenen natürlich noch viel zu lange, aber zumindest wurde da ein erster Schritt in Richtung Verbesserung gesetzt.

Wir haben auch insofern reagiert, als wir Maßnahmen im Pflegegeldreformgesetz und im Pflegefondsgesetz gesetzt haben, womit es uns zumindest gelungen ist, die Zahl der auszahlenden Stellen von bislang 303 auf 8 zu reduzieren. All das sind Maß­nahmen, mit denen wir dort, wo die Volksanwaltschaft im Vorfeld aufgezeigt hat, dass es Probleme gibt, dann auf gesetzlicher Ebene richtig gehandelt haben.

Ich möchte auch noch einen Bereich ansprechen, der den Gemeinden sehr, sehr wichtig ist. Es wird im Volksanwaltschaftsbericht darauf hingewiesen, dass künftig mehr Kooperation zwischen den Gemeinden notwendig ist. Das ist ein Bereich, dem wir uns künftig viel stärker widmen sollten. Gerade im Pflegebereich sind Koope­rationen möglich. Es ist auch in vielen anderen legistischen und logistischen Bereichen möglich, dass Gemeinden zusammenarbeiten. Das muss nicht Zusammenlegung bedeu­ten. Aber: Zusammenarbeit kann immer nur von Vorteil sein!

In diesem Sinne darf ich mich bei Ihnen, sehr geehrte Frau Volksanwältin, für das bedanken, was Sie an Arbeit bislang geleistet haben, und Sie ermuntern, diesen Weg


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite