Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 201

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Ausbau oder die Vergabe der digitalen Dividende, aber auch der Verkauf von Liegenschaften der Bundesforste bis hin zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler – eine Bürgerinitiative, deren formale Behandlung hier im Parlament Kollege Neubauer angekreidet hat.

Als Südtirol-Sprecher meiner Partei werde ich mich ein bisschen mit dem Inhalt beschäftigen. Ich glaube, dass, auch wenn vielleicht nicht alle Formalien optimal gelaufen sind, diese Petition und diese Bürgerinitiative, die 22 000 Unterschriften gebracht hat, im Parlament sehr umfassend behandelt und geprüft werden, auch dass man diesen 22 000 Menschen Wertschätzung entgegenbringt.

Es wurde schon gesagt, dass natürlich auch in Zukunft die Rechte insgesamt gestärkt werden. Die Möglichkeit des Hearings – einmal jährlich, glaube ich – ist eine tolle Chance für Menschen, sich direkt einzubringen und sich über Online-Plattformen zu beteiligen. Ich glaube, das ist eine Unterstützung für Bürgerinitiativen, die es vielleicht oft schwerer haben, bekannt zu werden und eine Breite an Wirkung zu erzielen.

Ich habe schon gesagt, dieses von 22 000 Unterschriften unterstützte Anliegen betref­fend die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler wurde im Vorfeld, bereits jetzt, völkerrechtlich, staatsbürgerschaftsrechtlich und verfassungsrechtlich geprüft. Es wurden Gutachten eingeholt. Es ist ein Gutachten von Professor Obwexer, einem Völkerrechtler der Uni Innsbruck, vorliegend.

Weiters wurden Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen vom Bundesministerium für Inneres eingeholt. Da wird festgestellt, dass nach derzeitiger Rechtslage die österreichische Staatsbürgerschaft allgemein nur im Verleihungsverfahren nach § 11a Abs. 4 Z 2 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 verliehen werden kann. – Das heißt insgesamt, dass ein Erwerb dieser zweiten Staatsbürgerschaft für Südtiroler nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen ist.

Es gibt aber auch eine Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Dabei scheint sich zu ergeben, dass die Einräumung einer Möglichkeit für Südtiroler, die österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen zu erwerben, ohne dass eine Ansässigkeit auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich gegeben wäre, jedenfalls einen größeren Umbau des öster­reichischen Staatsbürgerschaftsrechts erforderlich machen dürfte.

So, glaube ich, werden wir den nächsten Schritt wagen und diese Petition nach dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen im Außenpolitischen Ausschuss behan­deln, und als nächsten Schritt dann auch im Südtirol-Unterausschuss die Rahmenbe­dingungen und die Vorarbeiten dafür schaffen, dass wir in späterer Folge eine politi­sche Entscheidung treffen können.

Wieso ist diese Petition eigentlich in der Tragweite eine relativ umfassende? Von 500 Millionen in Europa lebenden Menschen leben 50 Millionen als Minderheit in einem anderen Land, und es gibt 134 Minderheiten in Europa. Daher ist gerade das Autonomiemodell Südtirol ein Paradebeispiel dafür, wie man damit umgeht, wie man Minderheiten einbindet und Minderheitenrechte stärkt und ausbaut.

Obwohl im Fall Südtirol in den letzten Jahren vieles erkämpft werden konnte – es ist ja immerhin schon seit 90 Jahren von Österreich abgetrennt –, gibt es heute noch Dinge, die man einfordern muss, die man, glaube ich, verbessern und optimieren kann, und diese Petition oder diese Bürgerinitiative soll dazu beitragen.

Zusammenfassend ist zu sagen: Der Fahrplan für die Zukunft ist klar. Wir werden jetzt beraten, wir werden externe Experten einbinden – das ist ja der Wunsch einiger hier im Ausschuss wie auch im Südtirol-Unterausschuss –, wir werden die Rahmenbedin-


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