Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 229

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maßen besteht, die internationalen Anti-Korruptionsbemühungen einzuhalten, vor allem die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption“.

Wenn man sich die Diskussion der letzten Tage und auch von heute anschaut, dann hat, so meine ich, auch Österreich noch einiges zu tun, um diesen Vertrag so zu erfüllen.

Meine Damen und Herren, vorhin ging es in der Diskussion wieder um Gemeinde­zusammenlegungen. Herr Kollege Podgorschek hat gemeint, dass es vier Gemeinden sind, es sind bei uns im Mühlviertel nur drei Gemeinden. Dazu darf ich Ihnen aber etwas erzählen: Die Industriellenvereinigung ist ja ganz stark dahinter, dass diese Gemeinden zusammengelegt werden. Ist ja alles okay. Wenn sie wollen, ist das gut.

Nur argumentiert man da mit der Untersuchung eines Linzer Universitätsprofessors, die auf völlig falschen Zahlen basiert. Dieser Herr Professor nimmt die Quote, die Ertragsanteilsquote pro Kopf aus dem Jahr 2006, multipliziert diese mit den 11 000 Einwohnern der zusammengelegten Gemeinden und kommt da auf gute 2 Millionen Mehrertrag für diese neue Stadt. Wenn er aber die Ertragsquote von 2009 nimmt, dann sind es nur mehr 200 000 mehr Ertrag, und dann schaue ich mir an, was von diesen 200 000 noch übrig bleibt, wenn man die Zusammenlegung mit allem Drum und Dran gegenrechnet.

Ich bin ja froh, dass in der Steiermark dieses Projekt so gut läuft, Herr Kollege Schickhofer. Ist ja alles bestens. Nur eines – und dagegen verwahre ich mich, solange ich kann –: Das kann nicht erzwungen werden, das muss immer noch Sache der Betroffenen bleiben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


21.09.03

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die heutige Tagesordnung behandelt unter anderem drei Abkom­men über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und den Republiken Kosovo, Kasachstan und Tadschikistan. Ziel dieser Abkommen ist es, österreichische Unternehmen bei Auslandsinvestitionen zu unterstützen. Ziel dieser Abkommen ist es auch, bilaterale Wirtschaftsbeziehungen weiterzuentwickeln.

Mit den heute noch zu beschließenden drei Abkommen wird das fünfte Dutzend derartiger Abkommen komplettiert, Abkommen, die auch die Grundlage für Inves­titionen in Österreich bilden, die der Rechtssicherheit dienen wie auch dem Schutz der Umwelt, der Sicherheit und der Beschäftigung. Es werden auch Verfahren zu Enteignung, Entschädigung und Streitbeilegung geregelt.

Positiv zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass zunehmend auch KMUs in der Frage grenzüberschreitende Investitionen aktiv werden. Weiters positiv zu vermer­ken sind auch die Beschäftigungseffekte: zum einen im Zusammenhang mit den steigenden Direktinvestitionen, aber nicht nur in der Frage der Investitionen, sondern auch in der Frage der Exporte, zumal festzustellen ist, dass bei steigenden Direkt­investitionen oft auch die Exporte steigen.

In Summe: gut für Wirtschaft und Beschäftigung. Daher werden wir diesem Abkommen zustimmen – und ich darf Sie alle dazu einladen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.10

 


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