Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 233

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anwaltskammer, Bedenken dahin gehend geäußert werden, dass hier Wirkungen erzielt werden, die wir uns, glaube ich, alle nicht wünschen, nämlich dass eindeutig nicht zu unterstützende Vorgangsweisen – verleumderische Behauptungen oder ähn­liche Dinge – dadurch, dass man sie eben hier im Hohen Haus in Zukunft in irgendeiner Form tätigt – nicht nur durch eine Rede im Plenum, sondern auch durch eine Anfrage oder durch andere Möglichkeiten, sie hier zum Verhandlungsgegenstand zu machen –, quasi immunisiert werden.

Ich glaube, das ist ein Punkt, den wir uns einfach noch einmal anschauen müssen: ob hier nicht Wirkungen erzielt werden, die wir so nicht haben wollen. Ich glaube, dieser Arbeit sollen wir uns unterziehen, die werden wir in den nächsten Wochen angehen und die Stellungnahmen einfach noch einmal kritisch heranziehen und dann, glaube ich, eine gute Lösung finden für eine Neuregelung der parlamentarischen Immunität. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer zu Wort. – Bitte.

 


21.21.28

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur aus der Tatsache heraus, dass kritische Stellungnahmen einlangen, die teilweise auch so weit gehen, das Instrument der Immunität überhaupt nicht zu wünschen, soll man jetzt einmal keine kalten Füße kriegen. Was in der Arbeitsgruppe entwickelt worden ist, ist wohlbedacht und wohlabgewogen.

Es ist zudem daran zu erinnern – das schreibt ja auch das Justizministerium –, dass das Immunitätsrecht primär kein subjektives Recht des Abgeordneten ist, sondern Ausfluss der Volkssouveränität: dass der gewählte Abgeordnete in Vertretung des Volkes frei und unbehindert zu sprechen hat oder seine Sache vorbringen kann.

Dass man künftig das, was man im Hohen Haus gesagt hat, straffrei wiederholen kann, ist eigentlich nicht auf die wörtliche Auslegung des Artikels 57 zurückzuführen, sondern auf eine Judikatur des Obersten Gerichtshofes, die sich eigentlich abseits des Gesetzeswortlautes bewegt, sodass man vernünftigerweise, wenn ein anderer das, was ein anderer gesagt hat, straffrei, weil wahrheitsgetreu, berichten kann, zum Urtext zurückkehrt und sagt: Das, was der Abgeordnete selber geäußert hat, kann er auch straffrei außerhalb des Hauses wiederholen, sodass also die richtige Wiedergabe eines im Haus getätigten Inhaltes doch auch dem Immunitätsbereich unterliegen soll.

Nicht zu vergessen ist, dass ja ein großer Teil des Immunitätsrechtes entfällt, nämlich die sogenannte außerberufliche Immunität, und die Sache nur auf die sachliche Immunität reduziert wird, wenngleich, den modernen Erfordernissen Rechnung tra­gend, selbstverständlich unter Ausdehnung der Kommunikationsmittel und auf die Mitarbeiterebene.

Ein bisschen macht mich die Sache schon zögern, denn was Kollege Stadler erwähnt hat, das habe ich gestern auch zum ersten Mal gehört: dass wir als PEPs eine Spezialklasse bilden und sich da unter der Oberfläche ein Termitenbau entwickelt hat, der von einer tendenziellen Kriminalisierungsbereitschaft betroffen ist oder von der Bereitschaft, dass PEPs, Personen von exponierter politischer Stellung, besonders beobachtet werden müssen und einer besonderen Überwachung unterliegen.

Also, so habe ich mir den Rechtsstaat bisher eigentlich nicht vorgestellt, sodass ich eigentlich schon daran zu denken hätte oder daran denken möchte, dass wir den vorliegenden Entwurf – der natürlich durch Stellungnahmen angereichert worden ist, die wir beachten werden – beziehungsweise diese Sache im Lichte der gestrigen


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