Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 234

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Erklärung eines Beamten in „Zeit im Bild“, dass PEPs Pep sind, überdenken. Ich bin nicht bereit, nur deshalb, weil ich im Hohen Haus als frei gewählter Abgeordneter tätig bin, ein prinzipiell Verdächtiger zu sein, samt Familie. Ich glaube, niemand in diesem Haus wünscht sich das. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

21.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


21.25.27

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was heute auf dem Tisch liegt, ist ja ein Teil der angedachten Immunitätsänderung, nämlich der Part, wo die Geschäftsordnung betroffen ist. Der ist relativ unumstritten und hat eigentlich die heiklen Punkte, auf die sich das Stellungnahmeverfahren bezogen hatte, nicht beinhaltet. Das sind die verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die werden wir noch bei anderer Gelegenheit diskutieren.

Ich war bei dem ganzen Stellungnahmeverfahren und bei der öffentlichen Diskussion in den letzten Tagen schon einigermaßen überrascht, wie diese Diskussion abgehalten worden ist. Ich möchte nur daran erinnern, was der Ausgangspunkt für die Überle­gungen war. Der Ausgangspunkt für die Überlegungen, die Frage der Immunität anzugehen, war aus unserer Sicht – und ich glaube, darüber hat es ja weitgehend Übereinstimmung in der Arbeitsgruppe gegeben –, dass es bei der Auslegung des Immunitätsrechts durch die Justiz – und das war auch Ergebnis des Untersuchungs­ausschusses – schwere Mängel gegeben hat.

Jetzt kann man natürlich sagen: Warum muss man das Gesetz ändern, wenn die zum Teil rechtswidrig vorgehen? Da könnte man ja versuchen, das auch anders hinzu­bekommen! – Aber: Nicht alle Dinge, hat sich gezeigt, waren rechtswidrig, sondern es gibt auch Lücken. Darauf möchte ich schon noch einmal näher eingehen, und ich möchte auch einmal klarmachen, wo aus unserer Sicht die Schwächen bestanden haben.

Im jetzigen Immunitätsrecht haben wir auch vorgesehen gehabt, dass es eigentlich nicht notwendig ist, Auslieferungsbegehren zu stellen, wenn offensichtlich kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit vorhanden ist.

Was aber ist in der Praxis passiert? – Völlig wurscht, ob es einen Zusammenhang gegeben hat oder nicht, die Justiz hat grundsätzlich Auslieferungsbegehren gestellt. Da waren Fälle dabei – ich möchte keine Namen nennen, darum geht es jetzt nicht, aber: Wie der Verdacht der Anstiftung zu einem Mord in einem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit zu stehen hat, hat die Justiz auch nie zu erklären versucht.

Wir haben Fälle gehabt, wo Zeugenaussagen aus einem Untersuchungsausschuss gekommen sind, wo es um ein privates Unternehmen eines Abgeordneten aus einem Landtag gegangen ist. Auch dort hat offenbar irgendjemand in der Justiz vermutet, vielleicht könnte es doch einen Zusammenhang geben.

Wir hatten also jede Menge Auslieferungsbegehren, die eigentlich gar nicht in dieses Haus gehört hätten. – Punkt eins.

Punkt zwei: Genau dort, wo es heikel geworden ist, in vielen Fällen, wo die parlamen­tarische Immunität im Kern berührt worden ist, ist ermittelt worden – ohne Information und in extrem heiklen Fällen; ich will sie benennen. Das hat fast alle Bereiche betroffen.

Fall eins: Sachliche Immunität, Recht der wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Klas­sischer Fall: Rede des Abgeordneten Westenthaler im Rahmen einer Sondersitzung


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