Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 235

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des BZÖ. Der Pressedienst des BZÖ gibt diese Rede im Pressedienst wieder – ein klassischer Fall, der vom Immunitätsrecht umfasst ist.

Was macht die Staatsanwaltschaft? – Sie ermittelt. Sie ermittelt auch auf Aussage weiter und versucht herauszufinden: Na ja, den Westenthaler können wir nicht belan­gen, aber jetzt finden wir einmal heraus, wer diese Presseaussendung des BZÖ-Klubs verfasst hat! – Die klassische Form von parlamentarischer Immunität im Sinne der sachlichen Immunität, aber der Justiz war das völlig wurscht. Das ist dann, glaube ich, nicht daran gescheitert, dass sie es eingestellt hätten, sondern es hat nicht wirklich zu Ergebnissen geführt, dass sie herausgefunden haben, wer es geschrieben hat. Aber aus unserer Sicht ist das ein klassischer Missbrauch, eine eindeutig rechtswidrige Vorgangsweise.

Fall zwei der rechtswidrigen Vorgangsweise, aus meiner Sicht eigentlich der heikelste Punkt: der Versuch, in der Causa Strasser-E-Mails den Laptop des Abgeordneten Pilz zu beschlagnahmen. Das, finde ich, muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Strasser hat auf die Veröffentlichung von Pilz reagiert und hat gesagt: Moment, wenn der Pilz die E-Mails gekriegt hat, dann muss sie ja irgendwer hingegeben haben – also Verdacht auf Amtsmissbrauch! Da müssen wir irgendwie vernünftig ermitteln!

Strasser schreibt eine Anzeige, die Anzeige wird wortident übernommen, und es kommt zu einem Vorgehen der Justiz, wo genau diesem Begehren, nämlich der Idee von Strasser, den Laptop von Pilz zu beschlagnahmen, auch wirklich stattgegeben wird. (Abg. Mag. Stadler: Eins zu eins!) Eins zu eins, wörtlich übernommen.

Und diesen Punkt, finde ich, muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Ich möchte ihn auch hier ausführen, weil ja diese öffentliche Debatte weitergeht und niemand von den Rechtswissenschaftlern, die hier Kritik geübt haben, auf diese heiklen Fälle eingegangen ist.

Und ich frage jetzt schon: Wird parlamentarische Kontrolle benachteiligt, wird sie unterdrückt, wenn Informanten davon ausgehen müssen, dass die Informationen, die sie an Abgeordnete weitergeben, möglicherweise aufscheinen in jenen Laptops, in denen die Unterlagen von Abgeordneten beschlagnahmt werden, und die Informanten auffliegen? Und wer da jetzt als Justizexperte und als Rechtswissenschaftler – da gebe ich Herrn Kollegen Fichtenbauer recht – nicht irgendwie auch einmal Alarmglocken läuten lässt, der, finde ich, sollte sich auch fragen, ob das Immunität fördert oder nicht fördert.

In dem Zusammenhang hätte man auch noch sagen können: Das ist rechtswidrig! Warum muss man deswegen das Gesetz ändern?

Aber da wird es schon kompliziert, denn was bisher nicht geschützt gewesen ist, wird im Folgenden klar: Wenn man an den Abgeordneten Pilz beziehungsweise an seinen Laptop nicht herankommt, so hat dieser ja vermutlich Mitarbeiter, und diese Mitarbeiter haben vermutlich die Dokumente auch irgendwo – und das ist jetzt nicht geschützt. Diese Vorgangsweise, nämlich zu sagen, ich kriege es zwar vom Abgeordneten nicht, aber ich hole es mir über die Mitarbeiter, die ist nach der jetzigen Regelung möglich. Und da frage ich schon einmal, ob es nicht vernünftig ist, parlamentarische Immunität zu stärken, indem man den Kernbereich parlamentarischer Aufdeckung schützt und diese Möglichkeit bei der Justiz zumacht. – Dazu aus unserer Sicht ein klares Ja.

Dritter Fall – auch dort ist es aus unserer Sicht um einen klaren Missbrauch gegangen, aber die Regelung macht es jetzt klarer –: der Fall Haidinger im Innenausschuss. Haidinger – auch bekannt gewesen – ist im Innenausschuss erschienen. Es gab ORF-Bilder – so ist das Verfahren auch gelaufen; das findet sich übrigens alles im Unter-


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