Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 243

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21.55.17

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Ja, eines ist klar: Mit diesem Gesetz vollziehen wir die Verfassungsrechtslage, die wir im vergangenen Jahr schon hergestellt haben, nach. Das heißt, dieses Gesetz wird notwendig sein. Aber, lieber Herr Präsident und liebe Kollegin Muttonen, eines muss ich schon sagen: Wir wirken hier nicht aktiv an Gesetzgebungsakten mit. Wir reden, wir schreiben, wir informieren – aber wir wirken nicht mit!

Gehen wir einmal an den Kern dieser ganzen Geschichte heran. Nehmen wir zum Beispiel § 31d in der neuen Geschäftsordnung, so wie Sie das vorgeschlagen haben – das ist ja ein ziemlich dickes Papier –, daran kann man sehen, was wir über den Hauptausschuss wirklich machen.

Als Erstes gibt es die Stellungnahme an die Regierung. Darin kann man der Regierung sagen, was man will, und sofern nicht zwingende integrationspolitische Überlegungen entgegenstehen, sollte die Regierung beziehungsweise das Regierungsmitglied, das im Rat Österreich vertritt, das auch machen. Angesichts unserer Verfassungs­wirklichkeit, wonach sich im Wesentlichen ja die Regierung aussucht, was das Parlament tun soll, weil die Regierung eine entsprechende Mehrheit im Parlament hat und sozusagen das Gewaltentrennungsprinzip auf dem Kopf steht, angesichts dieser Verfassungsrealität ist das auch nicht sehr viel.

Dann kommen jene Dinge, die eigentlich überhaupt nichts sind, hinsichtlich derer aber am meisten Wirbel gemacht und Aufwand getrieben wird. Das sind die 20 000 Rechts­etzungsakte, wonach wir als Parlament direkt etwas tun können. Aufgrund von Artikel 23f zum Beispiel können wir Wünsche an die zuständigen EU-Organe richten; „Wünsche“, das steht so drin.

Das Zweite ist die Subsidiaritätsprüfung. Wir können einen Leserbrief schreiben, in dem wir sagen, was wir nicht wollen. Selbst wenn alle den gleichen Brief schreiben, was äußerst unwahrscheinlich ist, geschieht trotzdem nichts; abgesehen davon, dass die Kommission noch einmal prüft.

Weiters können wir natürlich noch zur Kenntnis nehmen, wenn wir Stellungnahmen über die Gründe einer Abweichung eines Regierungsmitgliedes von unseren Aufträgen in der Stellungnahme bekommen. Nur wenn die Verfassung geändert wird, können wir widersprechen. Wie das funktionieren wird, werden wir sehen.

Also in Summe werden wir das natürlich tun müssen, was hier beantragt ist in der einen oder anderen Form, ungefähr so, wie Sie es ohnehin gemacht haben, aber wir sollten uns dabei nicht in die eigene Tasche lügen und sagen, wir wirken jetzt mit und machen etwas. Es kommt da enormer Beschäftigungsaufwand auf uns zu – in einer Sache, in der wir keine wirkliche Kompetenz haben. Wir werden unsere eigentliche Aufgabe, nämlich die Vertretung des Volkes, nicht wahrnehmen können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.58.05

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Hübner, man kann natürlich bei allem, was man zu Europa bespricht, ein Haar in der Suppe finden. Tatsache ist, dass mit dieser Geschäftsord­nungsnovelle sozusagen etwas nachvollzogen wird, was im Rahmen des Lissabon-Vertrags bestimmt wurde.

 


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