Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 8 SPÖ, 8 ÖVP, 5 FPÖ, 3 Grüne, 2 BZÖ einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
1. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die anteilig im Staatseigentum stehende Telekom Austria AG und ihre Beteiligungen im Hinblick auf
a. die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung,
b. die Versteuerung sämtlicher Zahlungen der Telekom Austria an deren Lobbyisten, Berater, Vermittler etc.,
c. die Weiterleitung von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahe stehende natürliche oder juristische Personen sowie - direkt oder indirekt - an Parteien,
d. die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien),
e. die Manipulation von Börsenkursen sowie
f. die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehende Zahlungen. Diese Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.
2. Die Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG sowie die Einmietungen von Gerichten im "Justizzentrum Wien Mitte" und der Finanzlandesdirektion Linz in den "Terminal Tower", im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit,
3. Der Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols durch Finanzminister Mag. Karl Heinz Grasser und diesbezügliche politische Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen,
4. Die Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetzwerk durch das Innenministerium, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, unter Berücksichtigung der Beiziehung externer Berater und Vermittler und die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich allfälliger - direkter oder indirekter - Zahlungsflüsse an Parteien,
5. Die Vergabe von Staatsbürgerschaften gem. § 10 Abs 6 StBG im besonderen Interesse der Republik unter besonderer Berücksichtigung der erbrachten oder zu erwartenden außerordentlichen Leistungen der betroffenen Personen,
6. Aufklärung über die Schaltung von ÖBB-Inseraten auf Weisung oder sonstige Einflussnahme des damaligen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, Werner Faymann sowie vergleichbare Fälle anderer Bundesminister.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen, für Verkehr Innovation und Technologie, für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit sowie für Justiz sowie von Akten der
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