Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1395 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 4. März 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1453 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1411 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1454 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1382 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen (1455 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche wir die Debatte unter einem durchführen.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.
12.47
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dem Tagesordnungspunkt 7, der Vereinbarung eines Zollabkommens mit der Republik Armenien, werden wir zustimmen, weil derartige Zollabkommen natürlich eine wirksame Waffe beziehungsweise Handhabe gegen Schmuggel, auch in Bezug auf Drogenhandel, darstellen.
Nicht zustimmen werden wir allerdings den – da bleiben wir unserer Linie treu – Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika und der Neufassung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Tadschikistan. Wir würden gerne zustimmen, weil wir ja prinzipiell für Doppelbesteuerungsabkommen sind, die auch helfen, Steuerhinterziehung zu verhindern – allerdings nicht mit dem von Ihnen uns in diesen Vorlagen vorgelegten Artikel 26! (Beifall bei der FPÖ.)
Artikel 26 dieser Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet – und das muss man den Menschen auch immer wieder mitteilen – de facto die Abschaffung des österreichischen Bankgeheimnisses! Wir hatten früher schon Doppelbesteuerungsabkommen, es ist auch jenes mit Südafrika nach wie vor gültig. Unserer Meinung nach brauchen wir keine Neufassung dieses Artikels 26, weil er, wie gesagt, unser Bankgeheimnis aushöhlt und für obsolet erklärt.
Wenn man sich die Geschichte dieser Doppelbesteuerungsabkommen und dieses Artikels 26 anschaut, dann zeigt sich eines: Wir machen prinzipiell immer das, was die Amerikaner von uns wollen. Die Amerikaner, nämlich die USA, wollten beispielsweise, dass die Banken von den Firmen bessere Sicherheiten bei Krediten verlangen; na,
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