Fällen – Spekulationen und Verluste im Zusammenhang mit der MÁV-Cargo-Übernahme – hochrangige rote und schwarze Parteigänger schuldhaft verhalten haben, an der Spitze Aufsichtsratspräsident Pöchhacker, der hinter beiden Malversationen steht und in beiden Bereichen selbst tief bis zum Kopf in diesem Sumpf drinnensteckt. Er arbeitet mit wechselnden Mehrheiten, einmal ist es Herr Peppi Höchtl von der ÖVP, der als Lobbyist ein wenig geholfen hat, dann wieder Herr Söllinger, dann wieder Herr Huber von der ÖVP. Mit wechselnden Mehrheiten von Rot und Schwarz wurde hier über Jahre hinweg ein System der Steuergeldvernichtung und des großkriminellen Verhaltens gepflogen.
Wir haben dann die ganzen Zeugenladungen gehabt, und im Mai habe ich dann festgestellt – Herr Präsident Graf, ich zitiere ein Ausschussmitglied –, dass sich die Auskunftspersonen nicht nur in ihren Aussagen widersprechen, sondern dass hier – Zitat – gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Weil die Auskunftspersonen im Unterausschuss nicht der Wahrheitspflicht unterliegen, haben sich die einzelnen Auskunftspersonen gegenseitig belastet und vice versa auch gegenseitig freigesprochen.
Ich habe dann – und das möchte ich auch aus diesem Ausschuss erzählen – am 10. Mai 2011 im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte den Ausschuss gebeten – Kollege Haberzettl wird sich erinnern –, die gesamten Protokolle der Einvernahmen an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, weil ich und das BZÖ im Juni 2010 bereits Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht haben, und ich habe vorgeschlagen, wir legen diese Zeugenbefragungen diesen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft bei, damit diese beiden Kriminalfälle aufgedeckt werden. Das ist dann nicht geschehen. Das hat eine Mehrheit des Ausschusses abgelehnt.
Daraufhin habe ich am 11. Mai 2011 diese Unterlagen in einem versiegelten Kuvert selbständig der Staatsanwaltschaft übergeben.
Dann geschah einmal lange Zeit überhaupt nichts. Und siehe da, am 21. September 2011 bekomme ich von der Staatsanwaltschaft Wien an Gerald Grosz, p.A. Dr.-Karl-Renner-Ring 3, die Benachrichtigung der/des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens: Strafsache gegen, Beschuldigter: Gerald Grosz; wegen: § 310 – Verletzung des Amtsgeheimnisses; Anzeige durch: Bundesministerium für Justiz, Museumstraße 7; Anzeige vom: 24. Mai 2011. (Abg. Mag. Stadler: Unglaublich!)
Abgesehen davon, dass das Justizministerium die Geschäftsordnung des Nationalrates auch bezüglich der Verschwiegenheitspflicht bei Unterausschüssen nicht kennt und das offenbar selbst mit den Untersuchungsausschüssen verwechselt, hat die bloße Ankündigung, dass ich der Staatsanwaltschaft, der Ermittlungsbehörde zur bestehenden Anzeige über die beiden Kriminalfälle die Ausschussprotokolle übermittle, dazu gereicht, dass Ihre Regierungskollegin, Kollegin Bures, in rot-schwarzer Zweisamkeit, Ihre Regierungskollegin im Justizministerium mich anzeigen lässt – Anzeige durch das Bundesministerium für Justiz – wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Der Aufdecker wird angezeigt, weil er der Staatsanwaltschaft etwas übermittelt! Ich habe es nicht den Medien übermittelt, der vielzitierten „Frau Schmauswaberl“, ich habe es nicht inseriert. Ich bin im Rahmen meiner staatsbürgerlichen Pflicht und – gebe ich zu – als Nicht-Jurist, der keine Uni besucht hat, draufgekommen, dass diese Aussagen aus meiner bescheidenen, laienhaften Sicht eine strafrechtliche Relevanz haben, und habe das in einem versiegelten Kuvert der Staatsanwaltschaft übergeben und werde vom Justizministerium wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses geklagt. Und ohne mein Wissen wird bis zum 21. September 2011 ein Verfahren gegen einen Abgeordneten der Republik Österreich geführt, sehr geehrte Damen und Herren, wegen einer Aussage von mir im Unterausschuss, einer Ankündigung, etwas zu übermitteln.
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