Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 122

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Telefonrechnungen von durchschnittlich 750 € sind keine Seltenheit. Das führt zu viel Leid und großen Ärger.

Umso größer ist der Erfolg, dass wir heute neue Bestimmungen im Telekommunika­tionsgesetz beschließen. – Vielen Dank, Frau Minister, und ein Dankeschön an alle, die hier mitgewirkt haben.

Es geht um einen wirksamen Schutz vor diesen Horror-Handyrechnungen. Kann das überhaupt funktionieren? – Wirtschaft und Konsumenten sagen Ja. Alle Anbieter müssen – die Betonung liegt auf müssen – eine Warn-SMS an den Nutzer senden, sobald das individuell ausgemachte Kostenlimit überschritten wurde. Diese Warnung ist uns besonders wichtig, weil viele gar nicht merken, wenn sie das Kostenlimit überschreiten. (Abg. Mag. Widmann: Das ist der Mehrwert des Gesetzes!) – Herr Kollege Widmann, Informationen, die nicht den Konsumenten erreichen, sind praktisch wertlos, weil er sie nicht nutzen kann. Ich nehme an, auch Sie werden Ihre Rede und Ihre Informationen aussenden oder auf einer Homepage veröffentlichen. Das heißt natürlich, in einer Informationsgesellschaft sollten Informationen dorthin gelangen, wo sie hingehören.

Was uns Senioren besonders wichtig ist – das hat ja die Frau Minister bereits ausge­führt –: Es wird Papierrechnungen, und zwar kostenlos, geben. Warum sind die wichtig? – Weil zwei Drittel der Senioren im Alter von 60 plus über kein Internet verfügen. Also für die älteren Menschen ist das eine wichtige Verbesserung, aber nicht nur für sie. Was wir heute beschließen, ist ein weiterer wichtiger Schritt zu stärkeren Konsumentenrechten, und das ist gut so. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.18

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit dem nun vorliegenden Kommunikationsgesetz werden auf der einen Seite die Vorgaben der EU umgesetzt, auf der anderen Seite werden die Verbraucherrechte weiter gestärkt.

Gerade im Zeitalter einer digitalen Welt muss der Schutz unserer Konsumentinnen und Konsumenten oberste Priorität haben, und daher freut es mich umso mehr, dass mit diesem Gesetz die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Es ist zum Beispiel gelungen, das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen zu lösen. Das heißt, wenn vom Unternehmen keine Leistungen erbracht werden, dürfen auch zukünf­tig keine Kosten mehr verrechnet werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist auch, dass in Zukunft eine verpflichtende Warn-SMS darauf aufmerksam machen soll, dass bereits ein bestimmtes Kostenlimit erreicht wurde.

Jährlich beschweren sich – und das sagt auch die Statistik – über 4 000 Konsumen­tinnen und Konsumenten bei der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde über sehr hohe Telefonrechnungen. Vielleicht können Sie sich alle noch an den Fall eines Vorarlberger Skilehrers erinnern, der mit seinem Handy ein Datenvolumen von über 7 Gigabyte verbrauchte und dann letztendlich eine Rechnung von 25 000 € erhielt. Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde hat nun durch diese Novelle die Mög­lichkeit, die Betreiber zu verpflichten, dass den Kunden Kontrollinstrumente zur Verfü­gung gestellt werden, und das natürlich kostenlos. Dadurch wissen die Konsumentin­nen und Konsumenten, wann sie ihr Download-Limit erreicht haben, und auch, wie hoch die laufenden Kosten sind.

 


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