Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 218

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hätten; aber auch dem Antrag der Kollegin Haubner –, im Ausschuss von den Regie­rungsparteien abgelehnt wurden. In diesem Sinne wird man sehen, was hier weiter geschehen wird. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.12.27

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kinderbetreuung, Bildung, Frühförderung stehen mit der Beschlussfassung dieser Artikel-15a-Vereinbarung im Vordergrund. Mit dieser neuerlichen Vereinbarung wurde erstmals verankert, dass die Bundesländer diese Förderung nur dann erhalten, wenn sie eine echte Reduktion – wenn auch in Etappen – der Schließtage vornehmen. Das ist ein deutlicher Fortschritt, denn mit dieser Vereinbarung sind auch die Unter-Dreijährigen erfasst. – Ein wichtiger Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern, ein gelungener Kompromiss mit den Bundesländern, der sicherlich manchmal sehr schwierig auszuhandeln war.

Für den Ausbau gibt es 55 Millionen €, das wurde schon erwähnt – also bestimmt kein Klacks, sondern es wird ordentlich Geld in die Hand genommen. Neben diesem quan­titativen Ausbau werden auch Schritte in Richtung mehr Qualität der Betreuungsplätze gesetzt. Die Länder verpflichten sich in einem Stufenplan, bei den Öffnungszeiten Mindestanforderungen einzuhalten.

Die positiven Aspekte und Auswirkungen dieser Anschlussfinanzierung oder Anstoß­finanzierung sind: Es werden neuerlich neue Arbeitsplätze errichtet, Kinderpäda­gogin­nen und -pädagogen erhalten Arbeit; die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gefördert; und – vor allen Dingen – bedarfsgerechte Kinderbetreuung kommt gerade auch Alleinerziehenden zugute.

Gefördert werden auch gemeindeübergreifende Projekte. Das ist meiner Meinung nach sehr, sehr wichtig, gerade im ländlichen Raum, wo kleinere Gemeinden sich zu Koope­rationen zusammenschließen können, um ganzjährige Betreuung zu sichern und zu organisieren. Es gibt auch einen bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan. Die­ser wurde ja schon im Jahr 2009 in Zusammenarbeit mit dem Charlotte-Bühler-Institut entwickelt und ausgearbeitet, ein wichtiger Schritt.

Weiters wird in Artikel 10 der Artikel-15a-Vereinbarung festgehalten, dass verbindliche einheitliche Standards umzusetzen sind. Es gibt ja schon Vereinbarkeitsindikatoren: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeiten, an vier Tagen mindestens neuneinhalb Stunden, Angebot eines Mittagessens, maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg. Das ist notwendig für die weitere Entwicklung unserer jüngsten Kinder, denn hier wird die Basis für ihren weiteren Lebensweg gelegt.

Ein Wort noch zu den 5 Millionen €, die jetzt doch noch für den Erwerb der Sprach­kompetenz, für Sprachförderung zur Verfügung gestellt werden. Frau Kollegin Musiol, die Beharrlichkeit hinsichtlich Wortmeldungen und Forderungen ist somit von Erfolg gekrönt, und allen Beteiligten gebührt im Namen der Kinder, die diesen Förder­anspruch haben, ein großes Danke.

Ich denke, wir gehen damit wieder einen weiteren Schritt in Richtung mehr Chancen, Teilhabe und Gerechtigkeit für die Kinder. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.15

 


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