Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 219

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.06

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das BZÖ hat am 9. Juli 2010 einen Entschließungsantrag zur Weiterführung der Artikel-15a-Vereinbarung betreffend den Ausbau der bedarfs­gerechten Kinderbetreuung in den Jahren 2011 und 2012 eingebracht. Ein Teil der Forderung dieses Antrags wird heute mit einer Regierungsvorlage beschlossen.

Wir werden seitens des BZÖ dieser Vorlage auch zustimmen, weil es im quantitativen Bereich sicher eine Verbesserung der Betreuungsstruktur ist. Es besteht die Möglich­keit, dass mehr Plätze geschaffen werden, dass vor allem die Öffnungszeiten aus­geweitet werden, und ganz besonders wichtig ist uns, dass die Tageseltern hier explizit als eine wichtige qualitätsvolle Einrichtung angeführt sind und dementsprechend auch in die Fördermaßnahmen hineinfallen. Gerade Kinder unter drei Jahren brauchen mehr denn je ein familienähnliches Umfeld, daher sollte man die wertvolle Arbeit der Tageseltern auch entsprechend bewerten.

Mit dieser Umsetzung kommt es – und das sage ich als jemand, der im kommunalen Bereich tätig ist – zur Entlastung der Gemeinden, die durchwegs Kindergartenerhalter sind. Das ist in jedem Bundesland mehr oder weniger problematisch, vor allem auch was das kostenfreie Kindergartenjahr betrifft. Es ist ein Angebot im Sinne der Wahlfreiheit. Es ist uns ganz wichtig, zu sagen, dass es nicht darum geht, Eltern zwangszuverpflichten, ihre Kinder in öffentliche gute Betreuung zu geben, sondern es ist vor allem ein Angebot zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Familien brauchen in diesem Bereich natürlich in erster Linie Planbarkeit und Verlässlichkeit.

Wir haben in unserem Antrag, der heute auch in Verhandlung steht, natürlich nicht nur das erste Barcelona-Ziel, das besagt, dass 33 Prozent der Unter-Dreijährigen ein Kin­derbetreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden soll, besonders beachtet. Für uns ist auch das zweite Ziel wichtig – das in der letzten Artikel-15a-Vereinbarung auch so festgehalten war –, dass Kinder, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, in diesen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gefördert und unterstützt werden und mit dem Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule dann dementsprechend kompetent sind und chancengleich dem Unterricht folgen können.

Die Sprachförderung ist eine der zentralsten Aufgaben im Bildungsbereich, in der Bildungseinrichtung Kindergarten. Daher bin ich schon – und diese Kritik führe ich jetzt hier an – sehr verwundert, dass das in der jetzigen Artikel-15a-Vereinbarung nicht mehr enthalten war und dass man dann in einer schnellen Aktion, in der es darum ging, wer den besseren Draht zur Finanzministerin hat, wer diese 5 Millionen € jetzt auftreiben wird, diese 5 Millionen € aufgetrieben hat. Ich hoffe, dass sie dorthin kom­men, wo sie gebraucht werden: in die Betreuungseinrichtungen zu unseren Kindern, denn letztendlich ist die Sprache die Grundkompetenz für das ganze Leben, und eine rechtzeitige Förderung sichert auch die Zukunft jedes einzelnen Kindes. (Beifall beim BZÖ.)

Wie wichtig das ist, zeigt ja auch die Studie des bifie hinsichtlich Sprachkompetenz. Die haben das genau erarbeitet, erforscht und haben unter anderem auch gesagt, dass insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, die keinen Kindergarten besuchen, den sprachlichen Anforderungen in Deutsch nicht gerecht werden. 80 Prozent davon haben Förderbedarf im Deutschen. Spezielle Fördermaßnahmen im Jahr vor dem Schuleintritt können ihre Startbedingungen verbessern.

 


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