Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 243

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eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.33.33

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf einmal grundsätzlich feststellen, dass wir in Österreich ein international anerkanntes Tierschutzgesetz und hohe Standards in der Tierhaltung haben. Aber trotzdem denkt man natürlich immer wieder darüber nach, wie man die Bedingungen noch verbessern könnte. In diesem Sinne haben wir eine große Anzahl von Anträgen sachlich diskutiert, darunter sehr viele Oppositionsanträge, und ich darf die Sach­lich­keit, die im Vordergrund gestanden ist, wirklich betonen.

Es ist vom Kollegen Vock schon erwähnt worden, dass einige Ansinnen, die Inhalt der Anträge waren, bereits umgesetzt worden sind – die erste Tierhalteverordnung mit den Toleranzregelungen und Mindestanforderungen, Kontrolle von Lebendtiertransporten und so weiter.

Ein weiterer Block war das Thema Hunde. Mir ist, was die Ausbildungskriterien für Hunde und Hundetrainer betrifft, wichtig, dass nicht unbedingt eine Monopolstellung für einzelne Vereine entsteht. Es gibt bereits Vorschläge, die sind bereits ausgearbeitet und schon in Diskussion.

Ein breiter Block hat die Haltung und den Handel von exotischen Tieren betroffen. Da gilt für mich der Grundsatz, dass Tiere eigentlich nur gehalten werden sollen, wenn die Lebensbedingungen für diese Tiere passen und die Tierhalter entsprechende Kennt­nisse über die Tiere und ihre Bedürfnisse haben. Das erscheint mir am ehesten dann gewährleistet, wenn ein Tier direkt von einem Züchter oder in einer mit allen Geneh­migungen ausgestatteten Tierhandlung erworben wird. Es muss alles getan werden, um den Informationsfluss zu gewährleisten.

Eine Informationspflicht sollte es insofern geben, als der Verkäufer den Käufer umfassend über die Bedürfnisse des gekauften Tieres aufklären muss. Das ist auch deshalb wichtig, weil es sich durchaus um gefährliche oder giftige Tiere handeln kann. Um Spontankäufe durch nicht sachkundige Kunden zu verhindern, sollte der Herr Bundesminister, wie im Antrag 1215/A(E) festgehalten, für gewisse exotische Tiere, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, ein Verkaufsverbot bei Messen erlassen.

Wir wollen alle gemeinsam, dass eine Verfallsregelung nach dem Tierseuchengesetz auf Grundlage der veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung und der veterinär­rechtlichen Einfuhrverordnung kommt; das Beispiel mit den Hundewelpen wurde schon gebracht.

Abschließend darf ich noch einmal betonen, dass wir sehr viel Sachlichkeit in der Diskussion gehabt haben, obwohl wir natürlich nicht überall einer Meinung sind. Ich will, dass wir auch in Zukunft praktikablen Tierschutz machen – einen Tierschutz mit Hausverstand und mit Augenmaß.

Frau Kollegin Brunner, Folgendes müssen wir immer wieder beachten, wenn wir von heimischen Lebensmitteln sprechen: Die Bauern leben von der Tierhaltung. (Abg. Mag. Brunner: Eben!)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, deshalb hoffe ich, dass wir auch zum Thema Schweinehaltung in einer sachlichen Diskussion bald Klarheit für die Betroffenen schaffen können. Ich glaube, es liegt auch ein Vorschlag des Landwirtschaftsministers


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