Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 244

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am Tisch, der es durchaus wert ist, diskutiert zu werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Grosz.)

20.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.37.09

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es ist sehr viel gelobt und gedankt worden. Ich muss sagen, dieser Tierschutzausschuss ist wirklich ein sehr guter Ausschuss, und ich komme auch nicht umhin, dem Herrn Minister nach drei Jahren der Kritik meine Anerkennung auszudrücken. Er hat sich wirklich zu einem kleinen Lichtblick in dieser Regie­rungs­mannschaft entwickelt. (Ruf bei der SPÖ: Herr Minister, gratuliere!) Das ist atypisch für einen Oppositionspolitiker, aber wie sagt man so schön: Was ’s wiegt, das hat ’s. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt zu meinen Anträgen: Der Antrag betreffend Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren in bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Betrieben wurde kurz nach meinem Einbringen umgesetzt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass mein Denkanstoß angenommen wurde, damit wird vielen Bauern eine Menge Geld erspart.

Über die Anträge, die das Tierschutzgesetz bei Begleithunde- und Schutzhunde­ausbil­dung betreffen, hat Kollege Keck schon ausführlich berichtet. Mir geht es darum, eben diese schwarzen Schafe in die Schranken zu weisen, und es wäre wichtig, solche Fälle anzuzeigen, wenn sie bekannt werden.

Zu meinem Antrag betreffend die Kontrollen von Lebendtiertransporten an alten Grenz­übergängen und Bundesstraßen muss festgehalten werden, dass der Bun­desminister den Kontrollplan erstellt, für die Durchführung dieses Kontrollplanes ist der Herr Landeshauptmann zuständig. Im Moment schauen die Kontrollen so aus, dass auf den Autobahnen eine Polizeistreife mit einem Tierarzt steht und am Tag vielleicht einen Transporter kontrollieren kann. Meistens sind das heimische Transporter. Das sind vergeudete Ressourcen. Mir geht es darum, die ausländischen Tiertransporte zu kon­trollieren. Das ist am leichtesten an den alten Grenzübergängen oder vielleicht ein paar Kilometer davon entfernt möglich. Wir wissen, dass diese Transporter alle mit Funk­geräten ausgestattet sind und sofort Ersatzrouten nehmen. Ich hätte den Herrn Minister nur gerne darum gebeten, die Grenzübergänge und Bundesstraßen in diesen Kontrollplan mit aufzunehmen.

Ich weiß, dass die Ausstattung der Exekutive mit Chiplesegeräten für Hunde Landes­sache ist, aber in den Ländern geschieht nichts. Die Polizisten sind noch nicht mit Chiplesegeräten ausgestattet. Es kommt zu Bissverletzungen von streunenden Hun­den, man fängt die Hunde ein, weiß aber nicht, wo sie hingehören, weil sie zwar gechippt sind, man aber kein Lesegerät hat.

Außerdem ist das Chippen von Hunden eine Verordnung, es ist Pflicht, aber es gibt niemanden, der das exekutieren kann. Keiner kann feststellen, ob sie gechippt sind oder nicht. Ich möchte gar nicht verhehlen, dass es mir manchmal zu viel wird, wenn jede Nacht die Polizei bei mir läutet und ich den Hund chippen oder lesen muss, weil nur ich ein Chipgerät, ein Lesegerät habe. Ich hätte gerne den Herrn Minister gebeten, mit der Frau Innenminister in Kontakt zu treten, um auf die Länder einzuwirken. Ein Chip-Lesegerät kostet 120 €. Bei einem großen Auftragsvolumen für 120 Bezirke könnte dieser Preis sinken. Das wären vielleicht 12 000 €. Das wird wohl machbar sein.

 


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