Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 245

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Mein letzter Antrag war der Antrag auf einen Forschungsauftrag zur Erhebung des Gesundheitsstatus und der Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen der Fiakerpferde in Wien. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es diese Studie bereits gibt. Aber diese Studie ist eine reine Hitzestudie, da wurden die Pferde bei Hitze untersucht, wie ihre Atmung, ihre Pulsfrequenz und so weiter ist. Diese Studie kann ein Teil eines Forschungsauftrages sein, aber in keiner Weise ein Forschungs­auftrag. Bei einem Forschungsauftrag kommt es wirklich darauf an, den Gesund­heitsstatus, die Fütterung, die Aufstallung, die Beschaffenheit der Hufe, den Beschlag und so weiter festzustellen.

Ich werde diesen Antrag noch einmal einbringen, nicht nur deswegen, weil die Studie nicht befriedigend ist, weil sie eben nur ein Teil ist, sondern weil mit dieser Argu­mentation, dass die Studie bereits existiert, die Ablehnung komplett falsch begründet wurde. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

20.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.41.29

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich nur auf zwei Anträge, die im Ausschuss kontroversiell behan­delt worden sind, beziehen. In dem einen Antrag geht es um die Schächtung der Tiere ohne Betäubung und im zweiten um die Lebendtiertransporte.

Bei der Schächtung der Tiere möchte ich auf das Tierschutzgesetz, das 2005 mit den Stimmen aller vier Parlamentsparteien beschlossen worden ist, verweisen, wo die rituelle Schächtung genau geregelt worden ist – und ich meine, sie ist sehr gut geregelt. Ich möchte vielleicht einige Eckpunkte in Erinnerung rufen: Schächtung nur in notwendigem Ausmaß, nur im Rahmen der Religionsausübung, Schächtung nur in von Behörden genehmigten Einrichtungen und unter Beiziehung eines dementsprechenden Tierarztes und von fachkundigen Personen. (Abg. Lausch: Schächten ist eine Sauerei! Gehört verboten!)

Auch Experten haben, wie schon im Ausschuss erwähnt, dieses Schächten als harm­los bezeichnet, vorausgesetzt, es wird richtig und nach dem Gesetz und den Vor­schriften durchgeführt. Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht in Österreich, und wenn es Religionen gibt, die eine rituelle Schächtung vorsehen, so möchte ich sagen, dass diese Bestimmungen, die im Tierschutzgesetz vorgesehen sind, auch für jene Religi­onen gelten.

Zu den Lebendtiertransporten: Dieser Kontrollplan, der vom Bundesminister jährlich ausgegeben wird, wo die Hoheit über die Länder gilt, ist ein sehr gutes Instrumen­tarium. Er sieht auch vor, dass nicht nur auf Autobahnen und Autostraßen die Kontrolle durchgeführt werden kann, sondern natürlich auch auf den Bundesstraßen. Grenzen aufzubauen, um den Tiertransport zu kontrollieren, ist nicht die Maßnahme, die wir uns vorstellen, sondern eher Grenzen abzubauen, aber eine effektive Kontrolle durchzu­führen.

Dieser Kontrollplan ist ein richtiges Zeichen, eine richtige Maßnahme, auch die EU lobt uns, lobt den Bundesminister für diese Maßnahmen und empfiehlt sie auch den anderen EU-Staaten. So gesehen ist das Tierschutzgesetz eine gute Lösung. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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