Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 246

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20.43.58

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsausschusses! Es war wirklich eine ganz tolle Sache, ich gratuliere allen. Wir haben eine ganze Menge durchgebracht.

Es ist sehr viel Erfreuliches dabei gewesen, aber ich glaube, eine kleine Salzträne sollte man da und dort schon hineinlegen. Tierschutz ist immer dann wichtig, so lange alle sagen, da habe ich keinen Nachteil, aber wenn irgendwo eine Klientel daran hängt, dann ist vielleicht der Tierschutz nicht mehr so im Vordergrund. Und dann diese ganze Geschichte mit den religiösen Gründen. Da sage ich: Ein bisschen schwanger geht nicht. Entweder sind wir für Tierschutz oder für Religionsfreiheit. Aber Tierschutz versus Religionsfreiheit?! Da sollte man sich schon eindeutig Gedanken machen, ob das überhaupt noch zeitgemäß ist.

Ich glaube, die Sache mit den Daunen – die Entnahme von Federn oder Daunen von lebenden Tieren – ist eine tolle Geschichte, ich freue mich wirklich darüber. Der Schutz von streunenden Straßentieren ist eine tolle Geschichte. Ich glaube, das sind alles so Sachen, die jedem Tierschützer am Herzen liegen.

Was vielleicht nicht ganz so toll war, war das mit den Chipgeräten. Kollege Spadiut hat es ja richtig gesagt. Es geht ja nicht nur um streunende Hunde, es geht ja um Haftpflichtschäden et cetera. Und es geht vor allem darum: Vor dem Gesetz, bevor das Chippen eingeführt worden ist, war es ja so – beziehungsweise gibt es das heute noch –, dass es ja noch sehr viele alte Hunde gibt, die im Grenzgebiet teilweise ausgesetzt werden, die verwirrt herumirren. Bitte schön, da muss man schon irgendetwas sagen und der Exekutive zur Hand gehen.

Jetzt komme ich zu dieser ganz tollen Geschichte des Schächtens. Ich sage nur eines: Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten, das gilt für religiöse Riten. Also meine Damen und Herren, das ist meines Erachtens etwas zum Erbrechen. Wenn ich mir da nur anschaue: Die rituellen Schlachtungen müssen von Personen vorgenommen werden, die die Kenntnisse und Fähigkeiten dazu haben. Wer ist das, erstens einmal? Schlachten muss ausschließlich in Anwesenheit von Tierärzten erfolgen. Bitte, wie viele Ärzte sind denn angerufen worden in Österreich, die dabei waren? Ich weiß ganz genau, dass eine Menge von diesen Schlachtungen ohne Tierärzte stattfinden. Das wird einfach so gemacht, das ist eine Grauslichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Schlachtung ist ja ganz einfach im Halsbereich, dann kommt jemand, geht her und tut es ein bisschen betäuben, weil das schön für’s Vieh ist! – Wir wissen, das stimmt nicht! Die Untersuchungen sagen – bitte bis Istanbul! –, dass das Tier sieben bis 15 Minuten auch dann noch leben kann, weil Sauerstoff ins Hirn gelangt.

Ich denke ganz einfach, seit der Ringparabel von Lessing sollten wir im Sinne der Aufklärung im Jetzt angekommen sein. Damit sind wir nicht gegen eine Religion, son­dern für ein zeitgemäßes Aufarbeiten einer Religion, wobei eben auch viele Muslime sagen, man kann das Tier durchaus vorher betäuben. Es macht überhaupt nichts, es muss nur der Schnitt am lebendigen Tier gemacht werden. In dem Sinne sage ich noch einmal: Tiere sind Lebewesen, Tiere sind keine Ware! In dem Sinn: Packen wir es noch einmal an, gehen wir den kleinen Schritt! Die Schweiz, Island und auch Schweden haben ihn schon gemacht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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