Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 248

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schaftlichen Bereich durch eine positive und gute Agrarpolitik begleiten, die dem Tier­schutz Raum gibt.

Dass die Bäuerinnen und Bauern das artgerechte Halten von Tieren auch am Markt belohnt bekommen, das ist der Punkt, den der Herr Minister ja durchaus positiv anspricht. Für das Tierschutzgütesiegel haben Sie unsere volle Unterstützung, Herr Bundesminister. Ich glaube auch, dass das ein Schlüssel sein wird, wenn wir endlich dem Konsumenten die Möglichkeit in die Hand geben, Bäuerinnen und Bauern positiv zu unterstützen, die artgerechte Tierhaltung auch im wirtschaftlichen Bereich voran­bringen. Das ist die Herausforderung.

Der Druck am Markt ist da, dazu muss ich nicht viel sagen; allein wenn man sich die Schweinebranche anschaut: Zwischen 2006 und 2010 haben 33 Prozent der Schwei­nehalter aufgegeben. Da ist es noch nicht um Kastenstand oder Ähnliches gegangen. 33 Prozent weniger – das zeigt, es ist sehr schwierig, am Markt zu beste­hen. Keine Frage, dieser Umstieg und dieser Einstieg in den Ausstieg aus der Kastenstand­haltung wird etwas kosten, und da wird auch der Landwirtschaftsminister seinen Beitrag leisten müssen.

Wir haben vom Kollegen Essl gehört, es gibt bereits Vorschläge. Ich wäre sehr inter­essiert, Herr Bundesminister, wenn Sie zumindest die Vorschläge, die jetzt am Tisch liegen, auch allen TierschutzsprecherInnen zur Verfügung stellen wollen, nämlich auch ganz im Sinne der Diskussion im Ausschuss. Die war sehr kooperativ und auch konstruktiv, das muss ich anerkennend sagen. Das ist eine Arbeitsweise, die wir auch in dem Bereich fortsetzen sollten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.52.47

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! 17 Anträge stehen in Verhandlung, zu zweien erlaube ich mir ein paar Bemerkungen: zum einen zu den Chip-Lesegeräten für die Exekutive und zum anderen zur Änderung des Tierseuchengesetzes.

Seit Jänner 2010 müssen die Hunde gechippt sein und Daten von Tier und Besitzer tragen, damit auch für entlaufene oder ausgesetzte Hunde eine leichte Zuordnung möglich ist. Sie sind auch in einer Bundesdatenbank zu registrieren. Die Regelung war anfangs durchaus kontrovers in Diskussion. Die Erfahrung zeigt aber, dass nunmehr Einverständnis mit dieser Regelung herrscht, weil sie gut für Tier und Besitzer ist.

Mit dem vorliegenden Antrag wird verlangt, dass die Exekutive flächendeckend mit Lesegeräten ausgestattet werden soll. Da gibt es natürlich keinen Einwand, zumal ja das Tierschutzgesetz auch eine Mitwirkung der Exekutive vorsieht. Allerdings ist der Vollzug des Tierschutzes Ländersache, und daher ist dieser Antrag wohl auch sinn­vollerweise da einzubringen.

Über die Impfung zur Abwehr von Q-Fieber haben sich die Landesveterinärkonferenz, die Veterinärbehörden verständigt. Sie ersuchen, die Tierbesitzer aufzuklären und über Hygienemaßnahmen zu belehren. Es gibt auch einen europaweit zugelassenen Impfstoff, sodass verantwortungsvolle Tierhalter diesen auch nutzen können. Jeden­falls rechtfertigt die geringe Fallzahl nicht, Q-Fieber in die Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen aufzunehmen, sodass wir jetzt für beide Fälle die negativen Ausschuss­berichte annehmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54

 


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